Landkreis Straubing-Bogen

Rechtzeitiger Umtausch der Papierführerscheine

(ra) Bis zum 19. Januar müssen Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihre rosa und grauen Papierführerscheine umgetauscht haben, da diese Papierführerscheine mit Ablauf des 19. Januar ihre Gültigkeit verlieren. Ein Umtausch in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein ist erforderlich. Dies geht mittlerweile auch ohne persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Straubing-Bogen.

Im Landkreis Straubing-Bogen werden die Führerschein-Dokumente aktualisiert

Automatisch in neue Klassen umgewandelt

Alle alten Führerscheinklassen werden automatisch in die neuen Führerscheinklassen umgewandelt, sodass der Bestand vollständig gewahrt bleibt. Sollte ein landwirtschaftlicher Bedarf für die im Jahr 1999 neu eingeführte zusätzliche Klasse T (nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 Stundenkilometer) bestehen, ist dies auf dem Antrag anzukreuzen.

Nicht vergessen werden darf die Unterschrift, nur so ist der Antrag gültig. Nach Bearbeitung des Antrages wird der befristete alte Papierführerschein zusammen mit einer Kostenrechnung über die Gebühr von 30,30 Euro so rasch wie möglich nach Hause geschickt.

Die Übersendung des neuen EU-Kartenführerscheins erfolgt von der Bundesdruckerei in Berlin an die Wohnadresse. Bis zum Erhalt des neuen Scheckkartenführerscheins kann der Antragssteller mit dem zurückgeschickten, befristeten Führerschein fahren. Für den kurzen Zeitraum zwischen Antragstellung und Rücksendung des befristeten alten Führerscheins erhält der Antragsteller bereits mit seinem Antrag eine Bestätigung über die Vorlage des Führerscheins bei der Führerscheinstelle zugesandt. Diese dient vorübergehend als Nachweis im Falle einer Führerscheinkontrolle.

Für Fragen zum Pflichtumtausch steht die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 09421/973-124 oder per E-Mail unter fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de zur Verfügung.