Rechtliche Betreuer: Behörden in der Stadt und im Landkreis Landshut suchen Berufsbetreuer
(ra) Siegfried Huber, 55 Jahre, erleidet einen Autounfall. Mit schweren Verletzungen wird er in ein Krankenhaus eingeliefert und muss in ein künstliches Koma versetzt werden. Daher kann er die nötige Behandlung nicht mit dem Arzt besprechen. Nun stellt sich die Frage, wer die möglichen Behandlungsmaßnahmen mit dem Arzt abstimmen darf.

Ohne Vorsorgevollmacht können weder seine Frau noch seine Kinder für ihn tätig werden. Der Mann benötigt daher einen Vertreter, der in seinem Sinne handeln und seine Rechte wahrnehmen kann – einen sogenannten rechtlichen Betreuer.
Diese rechtliche Betreuung wird beim Betreuungsgericht am jeweiligen Amtsgericht angeregt. „Wenn, wie in diesem geschilderten Beispielsfall, niemand einen Betreuer vorschlagen kann, sind bei der Auswahl des Betreuers zwingend die verwandtschaftlichen Beziehungen zu berücksichtigen“, erklärt Dr. Knell, Richterin am Amtsgericht Landshut: „Angehörige sind als Betreuer zu bestellen, wenn sie geeignet sind, die Interessen des Verwandten zu vertreten.“
Bei Siegfried Huber handelt es sich nur um ein Beispiel einer gesetzlichen Betreuung, so wie es jedem Bürger passieren kann, schildert Christiane Berleb, Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle am Landratsamt Landshut: „Grundsätzlich kann für jeden Menschen, der wegen einer psychischen Erkrankung, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann, eine Betreuung errichtet werden.“ Er könne unter anderem Unterstützung bei der Vertretung gegenüber Behörden oder Hilfe bei Entscheidungen in Gesundheitsfragen oder Vermögensangelegenheiten erhalten.
Es ist Aufgabe der Betreuungsstellen, für das Gericht Personen zu suchen und vorzuschlagen, die als Betreuer geeignet sind, erläutert Carmen Huber-Baigi, die in der Stadtverwaltung Landshut Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle ist: „Nicht immer sind Angehörige oder Bekannte in der Lage, die Betreuung auszuüben oder sie wollen es auch nicht“, berichtet sie. Die Verantwortung für andere zu übernehmen oder Entscheidungen im Sinne des Betreuten zu treffen falle ihnen zu schwer. In der Regel übernehme dann ein sogenannter Berufsbetreuer als Außenstehender die Betreuung.

Christiane Berleb befürchtet, dass es bald zu wenig dieser qualifizierten Betreuer geben wird: „In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Betreuungen gestiegen, der Umfang der Betreuungsarbeit hat erheblich zugenommen und ältere Betreuer werden in der nächsten Zeit in den Ruhestand gehen.“ Daher suchen die Betreuungsstellen der Stadt und des Landkreises Landshut fachlich qualifizierte Betreuer zur Erfüllung dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
[the_ad id=“3948″]Die Anforderungen richten sich nach den Vorgaben des Deutschen Städtetags und des Deutschen Landkreistages. Insbesondere wird eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt. Durch Ausbildungsinhalte aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin und Recht oder der Verwaltung und Betriebswirtschaft verfügt ein Berufsbetreuer über wesentliche Spezialkenntnisse.
Er muss geschäftsfähig sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Neben der Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzuversetzen muss er sie auch nach außen hin, anderen gegenüber, vertreten können. „Dabei sind zeitliche Flexibilität, Mobilität und Durchsetzungsvermögen ebenso erforderlich wie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit“, legt Carmen Huber-Baigi dar. Durch den schnellen Wandel, beispielsweise in der Gesetzgebung oder der Medizin, ist eine weitere Grundvoraussetzung für den Betreuer die Bereitschaft, sich regelmäßig weiterzubilden, unterstreicht sie.
Weil ein sehr enges persönliches Verhältnis zum Betreuten entsteht, handelt es sich bei der berufsmäßigen Ausübung der Betreuung um keine kurzfristige Angelegenheit, sondern erstreckt sich über Jahre hinweg, wie Christiane Berleb ergänzt. Huber-Baigi und Berleb ersuchen daher, dass sich Interessenten, abhängig vom Wohnsitz, an die Betreuungsstelle der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 27b, 84034 Landshut oder des Landratsamtes Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut wenden. Telefonisch geben in der Stadt Landshut Carmen Huber-Baigi unter der Telefonnummer 0871/88-2370 und im Landratsamt Landshut der Mitarbeiter in der Betreuungsstelle, Lutz Becker, unter der Telefonnummer 0871/408-2104 Auskunft.