Raumordnungsverfahren für Erweiterung des Möbelhauses Wanninger eingeleitet
(ra) Die Firma Möbel Wanninger e.K. plant am bestehenden Standort in Straubing eine Erweiterung ihres Möbelsortimentes um ca. 4.000 Quadratmeter auf ca. 30.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Zudem ist geplant, auf der Bestandsfläche eines Bürofachmarktes einen Sportfachmarkt mit ca. 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche zu etablieren. Die Regierung von Niederbayern hat hierfür ein Raumordnungsverfahren eingeleitet.
Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis zum 26. September gegenüber der Regierung von Niederbayern Stellung nehmen. Schriftliche Stellungnahmen sollen die Bürger an ihre jeweilige Gemeinde richten. Die Projektunterlagen werden während der nächsten Wochen in den Städten Straubing, Bogen, Deggendorf, Plattling, Dingolfing und Landau an der Isar ausgelegt, können aber auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern eingesehen werden http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/2/raumordnung/verfahren/index.php. Die Verfahrensunterlagen beinhalten eine detaillierte Projektbeschreibung sowie weitere Informationen zum Vorhaben, wie die zu erwartenden Auswirkungen.
Ein positives Raumordnungsverfahren stellt eine zentrale Voraussetzung zur Realisierung des Vorhabens dar. Die Regierung von Niederbayern prüft dabei, wie sich das geplante Vorhaben auf wichtige überörtliche Aspekte, wie z.B. Versorgungsstrukturen, Verkehr, Siedlungsentwicklung, auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und auch die Öffentlichkeit an. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann.