5. Mai 2025
Landkreis Landshut

Projektbeginn des 50/50-Mobils im Landkreis Landshut wird verschoben

(ra) Mehr Mobilität vor allem im ländlichen Raum ist ein großer Wunsch, welcher nur selten vom ÖPNV (Bus und Bahn) komplett abgedeckt werden kann. Meist ist ein eigenes Auto oder die Unterstützung von Eltern oder Kindern notwendig um z. B. zum Musikunterricht, zum Sportkurs, zum Einkaufen oder zum Arzt zu gelangen. Hier kommt das Projekt „50/50 Mobil Landkreis Landshut“ ins Spiel. Der ursprüngliche Projektzeitraum war vom 1. April bis 31. März angedacht, aufgrund der Corona-Pandemie ist der Projektbeginn aber auf den 1. Juni verschoben worden.

Ab dem 1. Juni können junge Menschen von 14 bis 26 Jahren, Senioren ab 70 Jahren und Personen mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis mit Wohnsitz im Landkreis Landshut, Fahrten mit Mietwagen- und Taxiunternehmen vergünstigt nutzen. Die dazugehörigen Wertschecks können bei teilnehmenden Städten, Märkten und Gemeinden, bei der Seniorenbeauftragen im Landratsamt und auf der Webseite www.5050mobillandkreislandshut.de gekauft werden. Diese Wertschecks in Höhe von fünf, zehn und 20 Euro können für die Hälfte des tatsächlichen Betrags gekauft werden, d. h. für einen Wertscheck in Höhe von 20 Euro zahlt der Kunde nur zehn Euro. Pro Person und Monat sind Wertschecks in Höhe von 60 Euro erhältlich. Diese können dann bei teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen in voller Höhe auf den Fahrpreis angerechnet werden.

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Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Fahrer kein Wechselgeld herausgegeben wird, d. h. ein Fahrpreis von 18 Euro kann beispielsweise mit einem 20 Euro-Wertscheck bezahlt werden. Zwei Euro verfallen dann. Oder es kann mit einem zehn Euro und einem Fünf Euro-Wertscheck plus drei Euro Bargeld passgenau gezahlt werden. Ebenso können mehrere Fahrgäste, sofern sie anspruchsberechtigt sind, ihre Wertschecks zusammenlegen. Selbst wenn nur einer der Mitfahrer anspruchsberechtigt ist, können die Wertschecks ebenfalls verwendet werden.

Die Wertschecks sind zeitlich nicht begrenzt und können für Fahrten die im Landkreis Landshut beginnen und bzw. oder dort enden. Damit sind beispielsweise Fahrten in die Stadt Landshut oder aus der Stadt Landshut möglich, reine Fahrten innerhalb der Stadt Landshut nicht. Fahrten außerhalb des Landkreises Landshut nach oder von beispielsweise Moosburg, Mainburg, Dingolfing, Mühldorf, Taufkirchen usw. sind ebenso möglich.

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Weitere Informationen über die teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen finden sie unter www.5050mobillandkreislandshut.de oder bei den Ausgabestellen. Bei Fragen können Sie sich per Mail an 5050mobil@landkreis-landshut.de oder telefonisch an die Seniorenbeauftragte Janine Bertram, Tel. 0871 408-2116, sowie den Kreisjugendpfleger Markus Daiker, Tel. 0871 408-4770, wenden.