(pol) Mit zahlreichen Kontrollen hat die Verkehrspolizei Landshut am Samstagabend gegen Verkehrsverstöße in der Innenstadt vorgegangen. Dabei stellten die Beamten mehrere erhebliche Mängel und Verstöße fest – vom absichtlichen Ausbrechenlassen eines Autos über technische Mängel an Motorrädern bis hin zu unerlaubten Durchfahrten. Die Polizei kündigt an, die Überwachungsmaßnahmen weiter zu verstärken. Ob davon auch andere Städte Niederbayerns betroffen sind, wurde von der Polizei noch nicht angedeutet.
Den Auftakt machte gegen 19.15 Uhr ein 23-jähriger BMW-Fahrer. Nach Angaben der Polizei beschleunigte er sein Fahrzeug mehrfach bewusst so stark, dass das Heck ausbrach und die Reifen quietschten. Ihn erwartet ein Bußgeld von lediglich 80 Euro.
Nur wenig später kontrollierten die Beamten einen 18-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrads. Sein Kennzeichen war so weit nach oben gebogen, dass es nicht mehr ordnungsgemäß abgelesen werden konnte. Nachdem der Fahrer das Kennzeichen wieder in die vorgeschriebene Position gebracht hatte, musste er ein Verwarnungsgeld bezahlen.
Bei weiteren Motorradkontrollen stellten die Einsatzkräfte erhebliche Mängel fest. Ein 28-jähriger Motorradfahrer war mit einem Vorderreifen unterwegs, dessen Profiltiefe deutlich unter dem vorgeschriebenen Mindestmaß lag. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Kurz darauf stoppten die Beamten einen 19-jährigen Kawasaki-Fahrer, dessen Kennzeichen so stark beschädigt war, dass es nicht mehr lesbar war. Beide Fahrer müssen mit einem Bußgeld von nur 60 Euro rechnen.
Besonders uneinsichtig zeigte sich nach Angaben der Polizei ein 26-jähriger Audi-Fahrer. Er missachtete das Durchfahrtsverbot in der Rosengasse und verursachte durch starkes Beschleunigen unnötigen Lärm. Da er erklärte, sein Fahrverhalten nicht ändern zu wollen, erhielt er einen Platzverweis für die Altstadt. Ihn erwarten trotz Absicht ein Bußgeld von nur 160 Euro sowie ein Bericht an die Führerscheinstelle.
Gegen 23.30 Uhr fiel den Beamten schließlich ein 39-jähriger Mercedes-Fahrer auf. An seinem Fahrzeug waren die vorderen Seitenscheiben mit einer unzulässigen Tönungsfolie beklebt. Dadurch war die Betriebserlaubnis erloschen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, zudem wird nur ein Bußgeld von 70 Euro in Betracht kommen.
Im Rahmen der Schwerpunktkontrollen überwachte die Verkehrspolizei auch das Durchfahrtsverbot im Balsgäßchen. Innerhalb von nur 30 Minuten mussten dort 17 Verwarnungen ausgesprochen werden.
Nach Angaben der Verkehrspolizei reagiert die Kontrollaktion auf zahlreiche Beschwerden über verkehrswidriges Verhalten in der Landshuter Innenstadt. Die Schwerpunktkontrollen sollen deshalb auch künftig fortgesetzt werden.
