Geiselhöring

Ortsumgehung Geiselhöring – Hirschling: Das Planfeststellungsverfahren beginnt

(ra) Das Staatliche Bauamt Passau hat in den vergangenen Jahren die Planung zur Ortsumgehung Geiselhöring – Hirschling im Zuge der Staatsstraße 2142 mit der Trasse Haindling Nord vorangetrieben. Nun hat Staatsminister Christian Bernreiter gemeinsam mit zahlreichen Mandatsträgern den Antrag auf Planfeststellung der Umgehungsstraße bei der Regierung von Niederbayern gestellt.

Der Freistaat Bayern investiert in die Ortsumfahrung Geiselhöring – Hirschling rund 40 Millionen Euro. „Ich freue mich sehr, dass wir nun endlich diesen wichtigen Meilenstein erreicht haben“, so Staatsminister Christian Bernreiter bei der Übergabe der Planfeststellungsunterlagen. „Für Geiselhöring, Hirschling und Perkam erreichen wir so eine große Entlastung vom Verkehr. Außerdem stärken wir die Labertaltrasse und durch die neuen Bahnüber- und Bahnunterführungen sogar auch die Gäubodenbahn.“

Täglich fahren über 7.000 Fahrzeuge auf der Staatsstraße 2142 durch Geiselhöring und rund 5.000 durch Hirschling. Mit dem Bau der Ortsumgehung werden die Innenstadt sowie die Ortsdurchfahrten von Hirschling und Perkam vom Durchgangsverkehr entlastet und so die innerörtliche Verkehrssicherheit verbessert werden. Die Ortsumfahrung Geiselhöring – Hirschling ist als eigenständiges Teilprojekt der sogenannten Labertaltrasse von der B 15neu nach Straubing geplant. Dabei wurde zunächst die Trasse Haindling Süd als Vorzugsvariante weiterverfolgt.

Im Jahr 2017 wurde diese Trasse jedoch aufgegeben und mit Haindling Nord eine flächensparendere und umweltverträglichere Variante entwickelt. Durch die 6,3 Kilometer lange bahnparallele Trasse werden zwischen Geiselhöring und Perkam vier höhengleiche Bahnübergänge durch Über- oder Unterführungen ersetzt. Das erhöht wiederum auch die Streckengeschwindigkeit und die Verkehrssicherheit auf der Gäubodenbahn zwischen Neufahrn in Niederbayern und Radldorf.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Regierung von Niederbayern das aufwendige Planfest-stellungsverfahren einleiten, in dem unter Abwägung privater und öffentlicher Belange über die Zulässigkeit wichtiger überörtlicher Straßenbauvorhaben entschieden wird. Die Pläne für die Umgehungsstraße werden in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt, auch online können sich Interessierte Einblick in die Planungen verschaffen – unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren/strassen – Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren.

Im Anschluss wird von der Regierung von Niederbayern ein Erörterungstermin abgehalten. Dabei werden alle eingereichten Einwendungen und die vom Bauamt verfassten Stellungnahmen dazu im Beisein der Planfeststellungsbehörde mit dem jeweiligen Einwender durchgesprochen. Wenn das Projekt zugelassen werden kann, erlässt die Regierung abschließend einen Planfeststellungsbeschluss.