(ra). Verbraucher erhalten seit Freitag, 31. Juli, mehr Rechte bei der Reparatur von Elektrogeräten. Neue gesetzliche Regelungen sollen dafür sorgen, dass Waschmaschinen, Smartphones oder Fernseher länger genutzt werden können, anstatt vorschnell im Müll zu landen. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) begrüßt die Änderungen und sieht darin einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Mit dem neuen „Recht auf Reparatur“ werden Hersteller stärker in die Pflicht genommen, Ersatzteile bereitzustellen und Reparaturen zu fairen Preisen zu ermöglichen.

Mehr Rechte bei Defekten

Wer ab dem 31. Juli ein neues Elektrogerät kauft, kann im Gewährleistungsfall zwischen einer Reparatur und einem Ersatzgerät wählen. Entscheidet sich der Käufer für eine Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig von zwei auf drei Jahre.

Außerdem gilt künftig als Mangel, wenn ein Gerät grundsätzlich nicht repariert werden kann, obwohl dies bei vergleichbaren Produkten erwartet werden darf.

Anspruch auch nach der Gewährleistung

Erstmals erhalten Verbraucher auch einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller, bestimmte Elektrogeräte nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren zu lassen. Dazu zählen unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Monitore, Smartphones und Tablets. Je nach Gerät müssen Ersatzteile bis zu sieben oder sogar zehn Jahre verfügbar sein.

Reparieren spart Geld und Ressourcen

„Jedes reparierte Gerät spart wertvolle Rohstoffe, Energie und vermeidet Elektroschrott. Oft ist eine Reparatur günstiger und nachhaltiger als ein Neukauf“, sagt Gangolf Wasmeier, Geschäftsleiter des ZAW-SR.

Gleichzeitig weist er darauf hin, dass innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung weiterhin zunächst der Verkäufer für eine kostenfreie Reparatur oder eine Ersatzlieferung zuständig ist.

„Bevor ein defektes Elektrogerät entsorgt wird, lohnt sich künftig mehr denn je ein Blick auf die eigenen Rechte“, betont Wasmeier. Informationen zum neuen Reparaturrecht bietet die Verbraucherzentrale. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern, Elektroschrott zu vermeiden und Verbraucher finanziell zu entlasten.