(ra). Seit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich auch in Niederbayern die rechtliche Lage verschoben. Besitz und Konsum sind nicht mehr pauschal verboten. Dennoch ist der Umgang mit Cannabis klar geregelt. So stellt sich für viele Menschen in der Region die Frage, was konkret erlaubt ist und wo weiterhin Grenzen bestehen.
Mit dem Cannabisgesetz, das im April 2024 bundesweit in Kraft getreten ist, dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bestimmte Mengen besitzen. Im öffentlichen Raum sind bis zu 25 Gramm erlaubt, in privaten Wohnungen bis zu 50 Gramm. Zusätzlich ist es möglich, bis zu drei Pflanzen pro Person für den Eigenbedarf anzubauen.

Im öffentlichen Raum bleibt der Konsum eingeschränkt
Die aktuelle Rechtslage ist nicht mit uneingeschränkter Freiheit gleichzusetzen. Im Alltag greifen noch immer zahlreiche Vorgaben.
So ist der Konsum beispielsweise in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportstätten streng untersagt. Es muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden. Auch in Fußgängerzonen gelten zeitliche Einschränkungen während der üblichen Tageszeiten. Wird gegen die Verbote verstoßen, ist weiterhin mit Bußgeldern zu rechnen.
Das Konsumverhalten hat sich seit den neuen gesetzlichen Regelungen verändert. Einige Menschen setzen beispielsweise auf Alternativen zu dem klassischen Konsum, bei denen weniger Geruch entsteht. Geräte wie der Mary Jane’s Vaporizer ermöglichen etwa ein besonders diskretes Cannabiserlebnis.
Anbauvereinigungen: Der neue Weg zur Abgabe
Einen zentralen Bestandteil der neuen Regelung bilden die sogenannten Anbauvereinigungen. Bei diesen handelt es sich um nicht-kommerzielle Zusammenschlüsse, die Cannabis gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an ihre Mitglieder weitergeben dürfen. Ein freier Verkauf über Geschäfte ist jedoch in Deutschland weiterhin nicht vorgesehen.
Die Mitglieder müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Die Abgabe ist zudem klar begrenzt: Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm ausgegeben werden, pro Monat jedoch höchstens 50 Gramm. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gelten außerdem geringere Höchstmengen.
In Bayern verfolgen die Behörden eine besonders restriktive Linie. Die nötigen Genehmigungen werden sorgfältig geprüft, wobei die Anforderungen an Organisation und Dokumentation hoch sind.
Kontrollen und Regeln im Straßenverkehr
Polizei und Ordnungsämter überprüfen weiterhin die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Neben den vorgegebenen Besitzmengen geht es dabei ebenso um den Ort des Konsums.
Vor allem im Straßenverkehr gelten strenge Regeln. Wer unter dem Einfluss von Cannabis fährt, riskiert hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot. Die Teilnahme am Straßenverkehr setzt schließlich voraus, dass keinerlei Beeinträchtigung vorliegt.
Besonders konsequent wird zudem der Schutz von Minderjährigen umgesetzt. Die Weitergabe von Cannabis an unter 18-Jährige ist verboten und strafbar. Auch der Besitz oberhalb der erlaubten Mengen ist weiterhin untersagt.
Mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Cannabis
Die neue Gesetzeslage schafft einen Rahmen, der mehr Freiheiten ermöglicht und gleichzeitig klare Grenzen setzt. Erwachsene dürfen Cannabis besitzen und anbauen, müssen sich dabei jedoch an konkrete Vorgaben halten.
Auch in Niederbayern ergibt sich somit ein differenziertes Bild. Cannabis ist teilweise legalisiert, bleibt aber stark reguliert. Diejenigen, die sich umfassend informieren und die geltenden Regeln beachten, bewegen sich in einem sicheren Bereich. Wer gegen sie verstößt, muss allerdings weiterhin mit Konsequenzen rechnen.
