Aus dem Gerichtssaal

Nächtliche Auseinandersetzung vor Tankstelle – Tankwart wehrt sich mit Schneeschaufel

(jh) „70 Prozent aller Kunden, die nachts an eine Tankstelle kommen, sind betrunken.“ Zu dieser Feststellung kam ein Tankwart, der am Montag auf der Anklagebank des Straubinger Amtsgerichts saß. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, weil er von seinem „Hausrecht“ Gebrauch gemacht hatte und diese mit einer Schneeschaufel verteidigte.

Vorausgegangen war am 8. Januar eine Auseinandersetzung mit einem Kunden, dessen Freundin und einem weiteren Freund. Im Nachhinein hatten sie sich wieder die Hand gereicht, aber die Angelegenheit war schon einmal amtskundig. Doch jetzt im Detail: Am 8. Januar war Michail K. (Name geändert) gegen 4.20 Uhr an den Nachtschalter einer Straubinger Tankstelle gekommen und kaufte sich nach einer durchzechten Nacht noch Zigaretten und Energy-Drinks. Anschließend zoffte er sich mit seiner Freundin neben dem Tankstellengebäude. Er zog sich dazu sogar die Kleidung aus. „Er stand ohne Oberbekleidung da“, erinnert sich der Tankwart. Das bestätigten bei der Verhandlung auch Michail K. und seine Freundin.

Während der Auseinandersetzung hatte K. auch gegen eine Metallwand der Tankstelle geschlagen, was den Tankwart Ismail Z. (Name geändert) dazu bewegte, nachzuschauen und die Streithähne zur Ruhe mahnte. Doch der Tankwart machte die Rechnung ohne den alkoholisierten Michail. K., denn es folgte zunächst eine verbale Auseinandersetzung, dann eine Schubserei. Als Ismail Z. bemerkte, dass noch eine weitere Person dem streitbaren Michail K. hinzueilte, suchte er nach etwas, mit dem er sich wehren konnte. Er fand eine Schneeschaufel.

Was genau mit der Schneeschaufel angestellt wurde, das konnte am Montag nicht geklärt werden, denn wenn es um die entsprechende Aktion ging, konnten sich weder der Geschädigte noch die Zeugen erinnern. Der Angeklagte selbst war sich auch nicht sich, wie es möglich war, dass die Schneeschaufel im Gesicht von Michail K. gelandet war.

Im Nachhinein gab es wohl Fotos, die zwei Striemen am Kopf von Michail K. auf eine Verletzung deuten ließen, aber der Betroffene selbst wusste nicht, ob er tagsdarauf Kopfschmerzen aufgrund eines Schlages hatte, oder weil er in dieser Nacht einfach zuviel Alkohol konsumierte. Es kam wohl an diesem frühen Morgen die Polizei, nahm den Fall auf, doch bereits im Laufe des Tages erklärten die Beteiligten, keine Strafanzeige stellen zu wollen. Am Montag hieß es sogar, dass sich die Kontrahenten vereinbart hätten, sich auf einen Kaffee treffen zu wollen.

Ja, Ismail Z. hatte Angst, und Michail K. wurde (leicht) verletzt. Aber im nüchternen Dasein kam die Erkenntniss, dass „etwas schief gelaufen“ war. „Entschuldigungen“ folgten. Aber die Angelegenheit war als Offizialdelikt amtskundig und musste bearbeitet werden. Bei Gericht berichtete Ismail Z., der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, sehr offen über den Verlauf der Auseinandersetzung. Der Geschädigte und die Zeugen hatten während der Verhandlung dem Angeklagten auch zugelächelt.

Allen Beteiligten war offensichtlich ein paar Stunden nach der Auseinandersetzung klar, dass „Mist gebaut“ worden sei. Eigentlich wollte keiner einem anderen einen Schaden zufügen. Zu diesem Ergebnis kam auch der Vorsitzende Richter beim Amtsgericht Straubing, was schließlich auch zu einer Einstellung des Verfahrens mangels Interesse an einer öffentlichen Verfolgung führte. Ismail K. soll aber als symbolischen Betrag 150 Euro an den Straubinger Tiergarten zahlen. Statt die Schaufel in die Hand zu nehmen, hätte er sich zum Schutz auch in den Verkaufsraum zurückziehen und die Polizei verständigen können. Der Verkaufsraum ist nachts geschlossen.