Landkreis Straubing-BogenStraubing

Müllverbrennung – Wird neue Regelung zur Umweltbelastung?

(jh) Wenn im kommenden Jahr die thermische Abfallbehandlung (Müllverbrennung) national beim Emissionshandel berücksichtigt wird, dürfte auf jeden Haushalt eine erneute Erhöhung der Müllgebühren anstehen. Gangolf Wasmeier, der Geschäftsleiter beim Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR), kann noch keine exakten Zahlen nennen, jedoch würden sich im nächsten Jahre die Kosten des Abfalls im Müllkraftwerk Schwandorf um 30 Prozent steigern.

Müllverbrennung - Thema bei der Verbandsversammlung des ZAW-SR
Abfallvermeidung wäre für Landrat Josef Laumer (Mitte) der bessere Ansatz, die Klimaschutzziele zu erreichen. ZAW-SR-Geschäftsleiter Gangolf Wasmeier (links) sieht bei der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht nur Nachteile für die Haushalte. Mit auf dem Foto der stellvertretende Geschäftsleiter Tobias Jakob. – Foto: Haas

Für den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, ist die nationale CO2-Bepreisung ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Sie soll sicherstellen, dass die vorgegebenen Emissionsbudgets eingehalten werden. Anfang diesen Jahres startete die CO2-Bepreisung für die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle – für die Abfallverbrennung gilt dies erst ab 2024. Die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist am 16. November in Kraft getreten.

Bei der Verbandsversammlung des ZAW-SR am Dienstag im Sitzungssaal des Zweckverbandes ging Geschäftsleiter Gangolf Wasmeier ausführlich auf den Teil „Abfallverbrennung“ im Brennstoffemissionshandelsgesetz ein. Er erinnerte daran, dass im Dezember auf EU-Ebene beschlossen worden sei, ab 2028 auch Abfallverbrennung in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben im vergangenen Jahr beschlossen, diesen auch für die Verbrennung von Siedlungsabfällen einzubeziehen – und dies schon ab Januar 2024.

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Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, zum Beispiel Abfälle aus Arzt- und Rechtsanwaltspraxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie.

Viel Kritik gab im Laufe des vergangenen Jahres an der Absicht der Bundesregierung, die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einzubeziehen. Zur Begutachtung stand der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Eine Rolle spielte in der Anhörung auch die erklärte Absicht der Koalitionsparteien, die bereits 2023 und in den Folgejahren vorgesehene Preiserhöhung für Emissionszertifikate im schon bestehenden Handelssystem um jeweils ein Jahr zu verschieben.

Besteuerung der Müllverbrennung – Zweifel am richtigen Zeitpunkt

Die klare Mehrheit der Sachverständigen bezweifelte im Vorfeld der Abstimmung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Verteuerung der Müllverbrennung sei, welche höhere Müllgebühren nach sich zu ziehen drohe. Über exakte Zahlen einer Erhöhung der Müllgebühren konnte Wasmeier noch nichts sagen. Doch aus dem Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) gibt es schon entsprechende Hinweise. Eines weiß der Geschäftsleiter aber auf alle Fälle: „Die neue Regelung bringt eine enorme Kostensteigerung für alle Gebührenzahlenden mit sich.“

Für den Ausstoß an CO2 bei der Verbrennung des Restmülls sind Steuern zu zahlen, ausgenommen für jedes CO2, welches durch die Verbrennung organischer Substanz entsteht, wie etwa bei der Verbrennung von Bioabfällen oder Kartonagen. Relevant für die CO2-Besteuerung sind vielmehr im Müll enthaltene Kunststoffe. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß zu vermindern. Wasmeier resümierte daraus: „Indirekt sollte also die CO2-Bepreisung Abfallerzeuger – ob privat oder gewerblich – dazu bewegen, weniger Kunststoffe thermisch zu entsorgen.“

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Zusammen mit vielen anderen Fachleuten zweifelt Wasmeier an der Zielführung dieser Maßnahme und er fragt sich: „Werden dadurch die Menschen tatsächlich weniger Kunststoffprodukte kaufen der ihre Verpackungen besser trennen?“ Er vermutet stattdessen, dass der Anreiz geschaffen werde, den Kunststoffmüll illegal zu entsorgen. Schon heute würde dieser Müll weltweit verschoben, damit er in Drittländern auf riesigen Halden liegt.

Höhere Besteuerung für Herstellung von Kunststoffprodukten

Derzeit werden etwa 50 Prozent der gesammelten Kunststoffverpackungen in Deutschland verbrannt. „Weil wir weltweit in Deutschland die modernsten Müllverbrennungsanlagen haben, werden wir bestraft“, führte Wasmeier an. Nach Ansicht des ZAW-SR würde eine Besteuerung von Kunststoffprodukten schon beim Inverkehrbringen einen weitaus effektiveren und gerechteren Ansatz zur Regulierung des CO2-Ausstosses darstellen. Auch der stellvertretende Verbandsvorsitzende Landrat Josef Laumer schlug in die selbe Kerbe: „Abfallvermeidung wäre eine sinnvollere Lösung, aber hier tut sich fast nicht.“ Damit würde derjenige Verbraucher, der mehr Plastikverpackungen konsumiert, auch eher zur Kasse gebeten.

Konkret sieht es so aus, dass sich die Verbrennungskosten beim ZMS erheblich erhöhen werden. „Schwandorf verlangt im kommenden Jahr pro Tonne Müll 15 Euro mehr. Das sind bei 35.000 Tonnen, die aus Straubing in die Oberpfalz gehen, 30 Prozent mehr Verbrennungskosten“, errechnete Wasmeier. Und er blickt sogar bis zum Jahr 2028, wenn der Emissionshandel zur Abfallverbrennung auf EU-Ebene hinzukommt: „Dann werden die Kosten noch mehr werden.“ Ein kleiner Lichtblick: Es wird bereits geklagt, ob die deutsche Entscheidung – nach der Regel „Europarecht vor Länderrecht“ – rechtswidrig ist. „Eine Reihe von Anlagenbetreiber prüft aktuell, ob gegen das BEHG im Hinblick auf die Einbeziehung der Abfallbehandlungsanlagen geklagt werde. „Der Zweckverband Müllkraftwerk Schwandorf würde eine solche Musterklage unterstützen“, weiß Wasmeier aus Gesprächen mit Verantwortlichen in der Oberpfalz.