MdL Florian Hölzl: „Feuerwehren fit für die Zukunft”
(ra) Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch wichtige Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. „Wir haben im Landtag die Weichen dafür gestellt, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft regen Zulauf haben und somit das ehrenamtliche Einsatzkräftepotenzial gesichert wird“, erklärt der Pfeffenhausener Landtagsabgeordnete Florian Hölzl.
„Zu den zentralen Änderungen zählt die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre“, so der 31-jährige Hölzl. „Durch die Hebung der Altersgrenze können feuerwehrdiensttaugliche Personen noch länger einen wichtigen Beitrag in unseren Wehren leisten. Selbstverständlich ist aber niemand verpflichtet, bis zum 65. Lebensjahr im aktiven Dienst zu bleiben,“ so der Abgeordnete weiter. Ferner habe der Gesetzgeber ein Augenmerk auf die Nachwuchsgewinnung gelegt, berichtet der CSU-Parlamentarier. Von daher erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, die Nachwuchsarbeit der Ortsfeuerwehr zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in einer eigenen Kinderfeuerwehr an den wichtigen Feuerwehrdienst heranzuführen.
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Bei den Kinderfeuerwehren handelt es sich um ein staatliches Angebot. Ob eine solche tatsächlich eingerichtet wird, entscheiden allein die örtlich Verantwortlichen. Ferner erhalten die Kreisbrandräte die Möglichkeit, zu ihrer Unterstützung Fachinspektoren zu bestellen, beispielsweise im Bereich der EDV oder der Aus- und Fortbildung. „Auch wurde mit der Gesetzesänderung dem Wunsch manch einer Gemeinde, einen zweiten stellvertretenden Kommandanten wählen zu können, Rechnung getragen“, so Hölzl.
Wichtig ist dem Abgeordneten in diesem Zusammenhang, dass aber niemand verpflichtet sei, einen zweiten stellvertretenden Kommandanten zu wählen. Die Gemeinden sollten vielmehr abhängig von der örtlichen Situation hierüber selbst entscheiden. Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren über die Gemeindegrenzen hinweg erleichtert. Wie üblich waren auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.
Die Änderung des Feuerwehrgesetzes beinhaltet auch: „Zum Beispiel war uns besonders wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig verkehrsregelnde Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen selbst treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, erläutert Florian Hölzl.