31. Mai 2025
Straubing

Maskenpflicht in der Straubinger Innenstadt gilt noch bis 9. Mai

(ra) Die erweiterte Maskenpflicht in Teilen der Straubinger Innenstadt gilt weiterhin. Wie ein Sprecher des Rathauses am Samstag mitteilte, gelte diese bis zum 9. Mai täglich von 7 bis 20 Uhr auf den bereits bekannten Straßen und Plätzen. Ebenfalls bis 9. Mai verlängert wurden die Allgemeinverfügungen zum Alkoholkonsumverbot in der Straubinger Innenstadt sowie zu den Besuchsregelungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen.

Die drei Allgemeinverfügungen sind im Sonderamtsblatt Nr. 24/2021 der Stadt Straubing (abrufbar unter www.straubing.de) und auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de veröffentlicht.