8. Juni 2025
Landkreis Dingolfing-Landau

Konservenfabrik darf trotz weiterer Corona-Fälle Produktion wieder aufnehmen

(jh) Im Landkreis Dingolfing-Landau sind aktuell – Stand Dienstag – mindestens 212 Personen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert. Insgesamt haben sich laut Testungen 783 Landkreisbewohner mit dem Corona-Virus angesteckt. Der bayernweit größte Corona-Ausbruch wurde in Mamming registriert und weitet sich noch einmal aus. Laut Behörden gibt es 75 weitere Ansteckungsfälle in einer Konservenfabrik. Diese wird dennoch am Mittwoch wieder die Produktion aufnehmen.

Bereits am Montagnachmittag hatte das Landratsamt von 259 infizierten Personen berichtet – allein 232 in zwei Mamminger Betrieben. Wie das Landratsamt Dingolfing-Landau jetzt mitteilte, wurden die neuen Fälle bei der Nachtestung von insgesamt 300 Kontaktpersonen bekannt. Die positiv Getesteten wurden umgehend isoliert. Am zweitem Produktionsstandort in Simbach bei Landau werden am Mittwoch Kontaktpersonen getestet, auch dort sind Mitarbeiter an Corona erkrankt.

Dabei hatte der Landkreis Dingolfing-Landau bis zum 24. Juli relativ niedrige Corona-Infizierte (293) gemeldet. Doch dann wurden die Fälle in Gemüsehöfen und in Konservenfabriken bekannt. Dies brachte den Landkreis in den Hotspot-Bereich. Aktuell meldet der Landkreis Dingolfing-Landau 783 Fälle von infizierten Personen.

Ungeachtet des Corona-Ausbruchs darf die Mamminger Konservenfabrik die Produktion am Mittwoch wieder aufnehmen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte einem Antrag der Betriebsleitung stattgegeben und die vorübergehende Schließung aufgehoben, noch bevor ein Prüfbericht vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Hygienekonzept vorlag.

Nachdem auf einem Gemüsehof in Mamming zwischenzeitlich eine größere Anzahl der Positiv-Fälle als Genesene aus der Quarantäne entlassen wurde, befinden sich in der Gemeinde Mamming aktuell noch 190 Infizierte in Quarantäne.

Bayern hat inzwischen eine Corona-Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter eingeführt. Grund ist der massive Ausbruch Ende Juli auf einem Gemüsehof in Mamming. Dazu die Gesundheitsministerin Melanie Huml: „In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können.“ Und sie ergänzte: „Damit wollen wir lokalen Hotspots vorbeugen und die Betriebe vor einer möglichen Schließung schützen.“ Das Kabinett hatte die Testpflicht am Montag bei einer außerplanmäßigen Sitzung beschlossen. „Ziel ist, dass es gar nicht erst zu Ausbrüchen in Betrieben kommt.“

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Betriebe müssen Erntehelfer und Saisonarbeiter 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten den Kreisverwaltungsbehörden melden. Können Arbeitskräfte keine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mitbringen, müssen sie sich vor Ort testen lassen, wie ein Ministeriumssprecher am Dienstag in München erläuterte. Bis das geschehen ist, müssen die Betriebe sie von Kolleginnen und Kollegen trennen. Bei Verstößen drohen bis zu 25 000 Euro Strafe.