Straubing

Klinikum Straubing: Testpflicht auch für vollständig Geimpfte und Genesene

(ra) Die Fallzahlen von Personen mit einer COVID-19 Erkrankung nehmen in den letzten Wochen wieder deutlich zu. Auch die Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erfordern eine Anpassung der Besucherregelungen des Klinikums Sankt Elisabeth in Straubing.

Foto: Sandra Wimmer

Weiterhin besteht eine besondere Schutzpflicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 gegenüber den Patienten. Aus diesen Gründen müssen die Vorgaben für Besucher am Klinikum Straubing ab 21. März erneut angepasst werden:

Besucher müssen die 2G+ Regelung erfüllen und schriftlich nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind plus einen zusätzlichen Nachweis über einen offiziellem negativen Antigen- (<24h) oder PCR- Testergebnis (<48h) erbringen. Geimpft / Genesen bedeutet: Vollständig Geimpft (mindestens zwei Impfungen), oder Genesen (unter drei Monate) oder Genesen und mindestens einmal geimpft.

Werbung
Nachrichten per WhatsApp

Nachrichten per WhatsApp

Nutzen Sie unsere WhatsApp-Nachrichten. Sie erhalten am Abend auf Ihr Handy einen Auszug unserer aktuell erschienen Nachrichten. Bei wichtigen Ereignissen versenden wir auch tagsüber per WhatsApp Informationen.

Name
Name
Vorname
Nachname

Begleitung zur Geburt wieder unabhängig von Immunstatus möglich

Die Begleitperson zur Entbindung (zum Beispiel der werdende Vater) darf wieder unabhängig vom Immunstatus bei der Geburt dabei sein. Voraussetzung dafür ist eine externe Bescheinigung über einen negativen PCR-Test < 48 h. Liegt diese nicht vor, kann der PCR-Test auch weiterhin im Kreißsaal durchgeführt werden. Nach der Entbindung gelten dann die allgemeinen Besucherregelungen.

Weiterhin gilt:

  • Besuchszeit täglich von 15 bis 18 Uhr, Einlassschluss 17.30 Uhr
  • Maximale Besuchsdauer eine Stunde
  • Pro Patient ein Besucher pro Tag
  • Tragen der FFP2 Maske während der ganzen Besuchszeit verpflichtend

Ausnahmen im Notfall sind nur in Absprache zulässig, etwa auf der Intensiv- und Palliativstation und bei Sterbebegleitung.