Wahlberechtigte, die bei der Kommunalwahl am 8. März Briefwahl beantragt haben und dabei angegeben haben, dass sie für den Fall einer Stichwahl ebenfalls einen Wahlschein beantragen möchten, erhalten die Briefwahlunterlagen normalerweise von Ihrer Stadt/Gemeinde automatisch zugestellt.
Sofern dies nicht erfolgt ist, können die Briefwahlunterlagen bei der Stadt/Gemeinde direkt angefordert bzw. abgeholt werden. Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 20. März um 15 Uhr, bei den Kommunen beantragt werden.
Wahlen an der Urne
Zur Stichwahl besteht auch am 22. März die Möglichkeit am Wahllokal von 8 bis 18 Uhr seine Stimme abzugeben. Sofern keine Wahlbenachrichtigung mehr vorgelegt werden kann, genügt auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Die Einteilung der Stimmbezirke bleibt unverändert.
