Infektionsschutzgesetz im Landtag verabschiedet – Stichwahlen rechtlich abgesichert
(ra) Auch die Landtagssitzung am Mittwoch fand – wie vergangene Woche schon – als sogenanntes „Notparlament“ statt, was bedeutet, dass nur ein Fünftel der Abgeordneten an der Sitzung teilnehmen durfte, um zum einen die vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten und zum anderen, um die Mehrheitsverhältnisse widerzuspiegeln.
„Thema war heute das Bayerische Infektionsschutzgesetzt, dem die BayernSPD-Landtagsfraktion zugestimmt hat“, sagte am Nachmittag Ruth Müller, MdL (SPD). Damit sei die gesetzliche Grundlage für die Bewältigung der Corona-Krise geschaffen worden.
Trotz der weitreichenden Befugnisse für die Staatsregierung seien demokratische Rechte gewahrt. Auch gelte das Gesetz nur bis 31. Dezember 2020. „Notstandsgesetz kann nicht heißen, dass die Grundsätze der Demokratie außer Kraft gesetzt werden. Gewaltenteilung ist das Prinzip der Demokratie und nicht Gewaltenverschmelzung“, sagte der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold in seiner Rede.
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Staatsregierung umfassende Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommt: Sie kann einen Gesundheitsnotstand ausrufen. Die Beschlagnahmung von medizinischem Material und der Zugriff auf medizinisches und pflegerisches Personal werden erleichtert.
In einem gemeinsamen Antrag hatten die Fraktionen des Bayerischen Landtags wichtige Änderungen auf den Weg gebracht: So ist die Kontrolle des Landtags gesichert und der Landtag stellt das Ende des Gesundheitsnotstands fest. Vom Roten Kreuz soll kein Personal abgezogen werden. Und auch für die Stichwahlen in den Kommunen per Brief gibt es jetzt verlässliche Grundlagen. Sie ist nun als reine Briefwahl nicht anfechtbar.