IG Metall fordert Beschäftigte schützen
(ra) Die Corona-Krise schränkt das öffentliche Leben ein und hat auch die Betriebe in der Region erfasst. Die IG Metall und die Betriebsräte arbeiten an Lösungen für die Beschäftigten um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Der IG Metall-Bevollmächtigter Robert Grashei forderte daher am Donnerstag in einer Mitteilung an die Medien: „Jetzt müssen die Herausforderungen in Folge der Corona-Pandemie gemeinsam bewältigt werden. Neben den Sicherungsmaßnahmen für die Wirtschaft muss der Schutz der betroffenen Beschäftigten im Betrieb oder ihre Absicherung bei Kurzarbeit im Focus stehen.“
Die Geschäftsstelle Landshut der Metallgewerkschaft betreut 75 Betriebe mit rund 53.000 Beschäftigten in der Region. Aktuell gibt es bereits in 35 Betrieben eine Regelung zur Kurzarbeit. Nach Angaben der Gewerkschaft könnten damit bis zu 35.000 Arbeitnehmer vom Arbeitsausfall betroffen sein. Dabei geht die Bandbreite vom Entfall einzelner Arbeitstage bis hin zur Streichung der kompletten Arbeitszeit und somit Kurzarbeit Null. Zum Teil bringen dabei die Beschäftigten Urlaubstage oder Plusstunden aus einem Arbeitszeitkonto ein, um die finanziellen Folgen des Einkommensverlustes zu mindern. Die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des entgangenen Nettoverdienstes, wer ein unterhaltspflichtiges Kind hat, erhält 67 Prozent.
Die ersten Betriebe haben bereits ab 19. März die Produktion heruntergefahren. Seitdem sind täglich weitere Betriebe hinzugekommen. Die Auswirkungen der Krise mit Auftragsmangel oder Störungen der Lieferkette treffen Unternehmen und Beschäftigte hart. In einigen Fällen werden Liquiditätsengpässe befürchtet und es muss die Zahlungsfähigkeit neu berechnet werden. Beschäftigte mit Kurzarbeit Null verlieren 33 oder 40 Prozent ihres Nettoeinkommens. Metaller Grashei beurteilt die Lage: „Dort wo es den Betriebsräten gelungen ist, eine Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld zu erreichen, hat sich die Lage etwas entspannt.
Aber leider gibt es auch Betriebe, die eine Aufstockung verweigern. Dann fehlt den Betroffenen ein Drittel des Einkommens aber das Leben bleibt genauso teuer. Deshalb fordern wir eine Aufzahlung auf mindestens 80 Prozent des Nettoeinkommens.“ Hierzu hat die IG Metall bereits eine Initiative gestartet und fordert die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld in dieser besonderen Situation zu erhöhen.
Die IG Metall Landshut hat dabei die niederbayerischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert das Maßnahmenpaket der Regierung zu korrigieren. Die Metallgewerkschaft argumentiert, dass der Staat den Unternehmen mit sehr viel Geld hilft und dabei sogar die Schuldenbremse außer Kraft setzt. In Fällen von Kurzarbeit werden den Arbeitgebern sogar die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch den Anteil der Beschäftigten.
Das ist nicht gerecht. Denn Unternehmen bestehen nicht nur aus Eigentümern, sondern auch aus ihren Beschäftigten. Und diese werden schon bald millionenfach in Kurzarbeit mit dramatischen Einkommenseinbußen sein. Darum hält es die Gewerkschaft für angebracht, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zumindest in Höhe der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmeranteils zu erhöhen, damit Betroffene besser über die Runden kommen. Mittlerweile haben einige Abgeordnete bereits ihre Unterstützung zugesagt.
Derzeit kann noch nicht vorausgesagt werden, wann und wie sich die Verhältnisse wieder normalisieren werden. Ein „Wieder Hochfahren“ ist nach Einschätzung vom IG Metall Bevollmächtigten Grashei nicht erkennbar: „Die Betriebe fahren auf Sicht und entscheiden von Woche zu Woche, wie die Situation bewältigt werden kann. Die Vereinbarungen zur Kurzarbeit erstrecken sich auf die nächsten zwei Monate zum Teil aber auch bis zu einem Jahr, weil nicht absehbar ist, wie schnell sich die Märkte und damit die Produktion erholen wird.“
Mit Spannung wird nächste Woche die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung erwartet. Sie hat bisher die Kontakte und den Ausgang anlässlich der Corona-Pandemie eingeschränkt. Die Auflagen der Allgemeinverfügung sind auch in den Betrieben einzuhalten. Das ist zwingend zum Schutz der Menschen am Arbeitsplatz umzusetzen fordert Rudi Gallenberger, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall: „Wir unterstützen die Betriebsräte mit entsprechenden Informationspaketen und bieten Handlungsmöglichkeiten im Betrieb, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Für unsere Mitglieder sind wir per Telefon oder E-Mail bei Fragen und Problemen am Arbeitsplatz erreichbar.“
Die Geschäftsstelle der IG Metall Landshut ist für 29.300 Mitglieder zuständig und hat ihre Arbeitsweise entsprechend der Allgemeinverfügung angepasst. Darunter sind mehr als 1.500 aktiv in einer Aufgabe als Betriebsrat, Vertrauensperson oder Jugendvertreter gefordert. „Wir beraten mit den sozialen Medien und vermeiden damit den persönlichen Kontakt um uns und andere nicht zu gefährden. Zudem nutzen wir Videokonferenzen zur Information“, beschreibt Metaller Gallenberger die neuen Umstände der Gewerkschaftsarbeit. Es gibt kein Zusammenkommen mehr in Versammlungen oder Veranstaltungen. Selbst die Kundgebungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai wurden bereits abgesagt. Hier zeigen sich die Gewerkschaften erfinderisch und haben das diesjährige Motto des Maifeiertags kreativ der Situation angepasst: „Mit Anstand Abstand halten: Solidarisch ist man nicht alleine!“