22. April 2025
BayernLandkreis Landshut

Hölzl: „Jetzt verbesserte Freistellungsmöglichkeiten bei Jugendleitertätigkeiten“

(ra) Wie der niederbayerische Landtagsabgeordnete Florian Hölzl (CSU) am Mittwoch mitteilte, können Arbeitnehmer jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden. „Damit wird die Arbeit unserer ehrenamtlich Tätigen vor Ort noch besser unterstützt“, so Hölzl, der als einziger Niederbayer im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration mitarbeitet und den Gesetzesentwurf mit auf den Weg gebracht hat.

Der Landtag hatte am Dienstag auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen. „Mit Jugendarbeit stärken wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, den ein Staat selbst mit Aufwendung von viel Geld nie in gleicher Qualität erreichen könnte“, so der 31-jährige Pfeffenhausener. Mit ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit sei es jungen Menschen möglich, sich selbst in ihrer Persönlichkeit weiterzuentwickeln, zeigt sich der CSU-Landtagsabgeordnete überzeugt.

Die CSU reagiert mit der Gesetzesänderung auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Hierzu sollen die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisiert und Freistellungen nicht mehr nur für ganze Tage, sondern auch stundenweise möglich sein. „Unser Vorschlag schafft mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen. Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter in ihren Unternehmen zu haben, denn auch diese profitieren von den erworbenen sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter in der Jugendarbeit“, erläutert Florian Hölzl. Eine Überprüfung der neuen Regelung sei in Abstimmung mit der Wirtschaft in zwei Jahren vorgesehen.

Hintergrund
Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.
Mehr Organisations- und Planungssicherheit erhalten die Arbeitnehmer und die Jugendorganisationen, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt.