(pol) Ein Auto auf dem Gehweg blockiert nicht nur Platz, es kann Menschen direkt in Gefahr bringen. Wer mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs ist, muss dann oft auf die Straße ausweichen. Genau deshalb ist Parken auf dem Gehweg kein Kavaliersdelikt.

Am frühen Dienstagabend wurde ein 56-Jähriger von einer Polizeistreife gebührenpflichtig verwarnt, nachdem er sein Fahrzeug in der Wittelsbacherhöhe am Gehweg geparkt hatte. Statt sein Vergehen einzusehen, beleidigte er die Beamten. Jetzt hat der Mann nicht nur ein Strafzettel wegen Parken auf dem Gehweg zu bezahlen. Gegen ihn hat die Polizei auch ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.