Geflügelpest – Sperrbezirk um Greißing noch nicht aufgehoben
(ra) Aufgrund von verschiedenen Anfragen hat am Donnerstagnachmittag ein Sprecher des Landratsamt Straubing-Bogen mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand der um den von der Geflügelpest betroffenen Betrieb im Ortsteil Greißing, Stadt Geiselhöring, verfügte Sperrbezirk im Radius von drei Kilometer frühestens ab dem 12. März wieder aufgehoben wird.
Das Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometer kann frühestens ab dem 21. März wieder aufgehoben werden. Zum gegebenen Zeitpunkt wird das Landratsamt die Aufhebungen rechtzeitig bekanntgegeben.
Von einer künftigen Aufhebung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes bleibt die allgemeine Stallpflicht unberührt. Diese gilt unabhängig davon weiter. Gleiches gilt für das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen.