30. September 2024
NiederbayernPolizeimeldungen

Gefälschten Impfpass vorgezeigt – Zu 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt

(pol) Weil er Anfang Dezember vergangenen Jahres in einer Apotheke in Passau einen gefälschten Impfpass vorzeigte, um auf diese Weise ein digitales Impfzertifikat zu erlangen, muss ein 44-Jähriger jetzt die Rechnung tragen: Ein Strafbefehl über 7.200 Euro ist mittlerweile rechtkräftig.

Beamte der Kripo Passau hatten damals auf Antrag der Staatsanwaltschaft kurz nach dem Besuch des 44-Jährigen der Apotheke die Wohnung des 44-Jährigen. Dabei bestätigte sich, dass der Mann entgegen der Eintragungen in seinem Impfpass tatsächlich nicht geimpft war.

Die Staatsanwaltschaft Passau beantragte deshalb einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den 44-Jährigen, der vom Amtsgericht Passau erlassen wurde und mittlerweile rechtskräftig ist.

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Vorsicht vor gefälschten Impfausweisen –  Keine Bagatelldelikte

Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass falsche Eintragungen und/oder die Nutzung falscher Impfpässe strafbar sind. Die Nutzung unrichtiger Dokumente dieser Art können mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Auch das Ausstellen solcher unrichtigen Dokumente kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Nicht selten werden die falschen Impfausweise-/zertifikate entweder selbst hergestellt oder über entsprechende Foren aus dem Internet oder sonstigen kriminellen Quellen bezogen.