Gebrauchtwagen privat verkaufen: Worauf sollte man achten?
(ra) Hat der alte Wagen ausgedient, wird es Zeit, ihn gegen einen neuen auszutauschen. Da der Verkauf beim Händler zumeist geringere Erlöse verspricht, liebäugeln viele Menschen mit einem Privatverkauf – im Jahr 2015 machte der Privatmarkt immerhin 39 Prozent des Gebrauchtwagengeschäfts in Deutschland aus. Doch der lebhafte Privatmarkt ruft auch Betrüger auf den Plan. Wir erklären, worauf Verkäufer achten sollten.
Interessenten finden: Vernünftige Preisvorstellungen und gute Fotos

Trotz aller Hoffnung auf bessere Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt sollte man tunlichst von utopischen Preisvorstellungen Abstand nehmen. Wer eine Rostlaube zu haarsträubenden Preisen anbietet, geht in der Masse der Angebote unter und erreicht bei seinen potenziellen Interessenten allenfalls ein Kopfschütteln. Eine grobe Übersicht ermöglichen bereits die gängigen Autobörsen im Netz. Wer einen exakten Richtwert benötigt, kommt um eine Fahrzeugbewertung nicht herum. Für ADAC-Mitglieder gibt es diese sogar kostenlos auf der Website. Noch präziser ist das Gutachten einer Werkstatt – das aber kostenpflichtig ist. Allerdings kann das Gutachten bei der Preisverhandlung einen entscheidenden Vorteil bieten.
Wer sich zudem etwas Mühe bei der Präsentation gibt, brauchbare Fotos von einem sauberen (!) Wagen schießt und hilfreiche Informationen im Angebot auflistet, erreicht garantiert noch mehr Interessenten. Zu diesen Infos zählen enthaltene Extras, aber auch etwaige Mängel – andernfalls setzt man das Vertrauen des Käufers aufs Spiel. Unfallschäden müssen ohnehin angegeben werden. Eine ausführliche Beschreibung ist daher sowohl im Netz wie auch in gedruckten Kleinanzeigen von entscheidender Bedeutung.
Wie läuft der Verkauf ab und wie schützt man sich vor Betrügern?
Bevor die ersten Interessenten an der Haustür klingeln, sollte man sich gut vorbereiten. Ein Ratgeber des SWR erklärt, dass man sich vor der quasi obligatorischen Probefahrt immer Führerschein und Personalausweis des potenziellen Käufers zeigen lassen soll. Die Fahrt sollte der Interessent niemals allein machen, denn die hinterlegten persönlichen Dokumente könnten gefälscht sein. Den vermeintlichen Probefahrer sieht man dann womöglich nie wieder.
Zudem ist ein Kaufvertrag und ein Abgleich der Daten mit dem Personalausweis unerlässlich. CosmosDirekt erläutert in einem Artikel, dass der Wagen für einen Verkauf nicht zwangsläufig abgemeldet werden muss – in diesem Fall sollte festgehalten werden, dass der Käufer die sofortige Ummeldung übernimmt. Zudem muss der Verkauf umgehend (!) der Versicherung und der Zulassungsstelle mitgeteilt und jeweils eine Kopie des Kaufvertrags angehängt werden. Wer jedoch ganz auf Nummer sicher gehen möchte, meldet den Wagen selbst ab. Allerdings sollte dies nicht allzu früh geschehen, um Interessenten noch eine Probefahrt zu ermöglichen. Der optimale Zeitpunkt ist deshalb direkt nach dem Verkauf – selbstverständlich in Absprache mit dem Käufer. Dann ist es dessen alleinige Sache, den Wagen mit einem Kurzzeitkennzeichnen zu überführen und neu anzumelden.