6. Juli 2025
Landkreis Straubing-BogenPolizeimeldungen

Fahrer kommt bei Metting von der Fahrbahn ab – Auffahrunfall bei Feldkirchen

(pol) Zwei Verkehrsunfälle auf der Kreisstraße SR 2 innerhalb weniger Stunden beschäftigen derzeit die Polizei Straubing. In beiden Fällen spielte Alkohol eine Rolle. Während ein 34-jähriger Fahrer bei Metting (Gemeinde Leiblfing) von der Straße abkam und gegen einen Telefonmast prallte, kam es bei Feldkirchen zu einem Auffahrunfall mit drei Verletzten. Die Beamten leiteten in beiden Fällen Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

Gegen 9.20 Uhr verlor der Fahrer eines Mercedes bei Metting die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Wagen kam nach rechts von der Fahrbahn ab, durchbrach einen Grünstreifen und prallte gegen einen Telefonmast. Anschließend kam das Auto in einem angrenzenden Feld zum Stehen. Der 34-Jährige blieb nach aktuellem Stand unverletzt. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch. Da der Mann einen Atemalkoholtest verweigerte, ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Der entstandene Sachschaden liegt laut Polizei im mittleren fünfstelligen Bereich.

Drei Verletzte bei Auffahrunfall nahe Feldkirchen

Nur wenige Stunden später kam es gegen 17.30 Uhr zwischen Feldkirchen und Metting zu einem weiteren Unfall. Eine 78-jährige Frau wollte mit ihrem Fiat an der Abzweigung nach Niedersunzing nach links abbiegen, musste jedoch wegen Gegenverkehrs anhalten. Ein 22-Jähriger, der mit seinem VW Golf hinter ihr fuhr, reagierte zu spät und prallte auf das Heck des Fiats. Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte der Fiat in ein angrenzendes Feld, der VW kam einige Meter weiter am Fahrbahnrand zum Stehen.

Die 78-Jährige, der 22-jährige Unfallverursacher und sein 19-jähriger Beifahrer wurden bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Ein Rettungswagen brachte sie in ein Krankenhaus. Auch bei diesem Unfall stellten die Einsatzkräfte bei dem jungen Mann Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte einen Wert im strafrechtlich relevanten Bereich, woraufhin hier ebefalls eine Blutentnahme angeordnet wurde. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Schaden beläuft sich auf einen Betrag im vierstelligen Bereich.