Fahranfänger besteht Probezeit nicht
(pol) Ein 26-jähriger Autofahrer wurde am frühen Sonntagmorgen mit seinem Wagen am Oberen-Thor-Platz in Straubing zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Der Fahrer händigte dabei den Beamten einen neuen Führerschein aus. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert, der knapp unterhalb der Ordnungswidrigkeitengrenze lag. Trotzdem gibt es Konsequenzen.
Da sich der junge Mann aufgrund eines Neuerwerbs der Fahrerlaubnis noch in der Probezeit befindet, gilt für ihn die 0,0 Promille. Aufgrund des nachgewiesenen Atemalkoholwert, der bei der Polizeiinspektion Straubing durch einen gerichtsverwertbaren Test bestätigt wurde, erwartet den Mann eine Verkehrsordnungwidrigkeitenanzeige. Die Fahrzeugschlüssel wurden zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt.