Entscheidung zu TTIP und CETA: „Ein großer Sieg für die Demokratie und Europa“
(ra) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA nicht alleine von der europäischen Kommission abgeschlossen werden dürfen. Das gilt vor allem dann, wenn nationale Interessen berührt sind, z.B. wenn in diesen Abkommen die Einrichtung von Schiedsgerichten vorgesehen ist. „Das hat auch einen guten Grund“, sagte am Mittwoch Rosi Steinberger, Abgeordnete der Grünen im bayerischen Landtag und im Landshuter Bündnis gegen TTIP aktiv.
Die meisten europäischen Staaten haben sich gegen diese Vorgehensweise gewehrt und haben nun vor dem EuGH Recht bekommen. In Zukunft haben diese Staaten also bei derartigen Abkommen ein Vetorecht.
„Das hat auch einen guten Grund“, sagt Rosi Steinberger, Abgeordnete der Grünen im bayerischen Landtag und im Landshuter Bündnis gegen TTIP aktiv. In der Vergangenheit hatten Abkommen dieser Art nur so simple Dinge wie den Abbau von Zöllen im Angebot. Die modernen Abkommen beinhalten weitreichende Ergänzungen – etwa zum Investorenschutz, Urheberschutz, öffentliche Aufträge sowie Umwelt- und Arbeitnehmerschutz.
Die Staaten dürfen sich hier das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen. Es geht bei den „modernen“ Abkommen um eine mögliche Entmachtung der Parlamente, um eine einseitige Bevorzugung von Konzernen und um die Beherrschung der Staaten durch die Märkte.
„Diese Art von Abkommen wollen die Menschen in Europa nicht. Allein in Landshut hat das Bündnis tausende von Unterschriften gesammelt. Es ist deshalb gut, dass die Legislative in Europa so gut funktioniert und diesem Treiben ein Ende gesetzt hat“, so Steinberger.