Digitaler Fahrtenschreiber: Was ist erlaubt und was nicht?
(ra). In der EU besteht seit 2006 die gesetzliche Pflicht, dass neuzugelassene Fahrzeuge von einem Unternehmen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die eine zulässige Höchstmaße von 3,5 Tonnen überschreiten. Weist das Fahrzeug mehr als neun Sitzplätze auf, muss der digitale Fahrtenschreiber ebenfalls an Bord sein.

Informationen zum digitalen Fahrtenschreiber sind umfangreich, aber wichtig
Wer ein Unternehmen besitzt und Fahrzeuge auf die Straße schickt, sollte sich Informationen einholen, inwiefern ein digitaler Fahrtenschreiber gesetzlich vorgesehen ist. Sobald die zulässige Höchstmaße 3,5 Tonnen überschreitet, muss der digitale Fahrtenschreiber eingebaut sein. FleetGO bietet einen guten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben, an die sich Unternehmen halten sollten. Wird gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, können aufgrund der Haftbarkeit Probleme für das Unternehmen folgen.
Fahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden, verfügen in den meisten Fällen über einen analogen Fahrtenschreiber. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht verpflichtet das Gerät tauschen zu lassen. Die Umrüstung ist nicht gesetzlich verankert.
Was müssen digitale Fahrtenschreiber wiedergeben?
Unternehmen müssen vor allem bei Unfällen den Fahrtenschreiber auslesen lassen. Gesetzlich verankert ist, dass sowohl Pausen-, Lenk- und Ruhezeiten erfasst werden. Gefahrene Kilometer und Geschwindigkeiten müssen ebenfalls nachvollziehbar sein.
Aber der Einbau des digitalen Fahrtenschreibers allein ist noch nicht genug. Fahrer müssen das Gerät bedienen können, müssen eine sogenannte Fahrerkarte bei sich tragen. Mit der Fahrerkarte kann der Fahrer identifiziert werden, persönliche Daten und Informationen des digitalen Fahrtenschreibers werden auf der Karte gespeichert.
Kommt es zu einer Kontrolle durch Behörden reicht der digitale Fahrtenschreiber allein nicht aus. Der Fahrer muss zudem die Fahrerkarte vorlegen können. Nur diese Kombination wird von den Behörden anerkannt.
Wie muss der digitale Fahrtenschreiber bedient werden?
Der Fahrer muss auf die Bedienungstauglichkeit des Fahrtenschreibers geprüft werden. Hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für eine Prüfung. Das Unternehmen muss sich aber über die Fähigkeiten des Fahrers in Kenntnis setzen. Nur, wenn der Fahrer den Fahrtenschreiber fehlerfrei bedienen kann, darf er mit dem Fahrzeug fahren.

Die Fahrerkarte muss in den dafür vorgesehenen Slot gesteckt werden, sobald der Fahrer die Fahrt antritt. Manuelle Eingaben müssen für Ladezeit und Arbeitsaufträge durchgeführt werden. Kommt es während der Fahrt zu einem Wechsel der Fahrer, muss die jeweilige Fahrerkarte gesteckt werden.
Natürlich sind auch digitale Fahrtenschreiber nicht vor Fehlern gefeit. Kommt es zu einer Fehlermeldung muss der Fehler vor Antritt der Fahrt behoben werden. Fehlerhafte digitale Fahrtenschreiber dürfen nicht weiter benutzt werden.
Die Fahrtenschreiberregeln in Europa
Kommt es zu Regelverstößen muss mit hohen Bußgeldern gerechnet werden. Wichtig: Nicht jede Woche wird gleich gerechnet. Die Woche muss beim digitalen Fahrtenschreiber nicht immer von Montag bis Sonntag reichen. Für den Fahrtenschreiber beginnt die neue Woche erst, wenn die letzte wöchentliche Ruheperiode endet.
Der Fahrtenschreiber dokumentiert die Fahrzeiten. Diese dürfen neun Stunden am Tag und 56 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Wird die Fahrzeit über zwei Wochen berechnet, darf diese die 90 Stunden Marke nicht übertreten.
Pausen werden ebenso festgehalten. Der Fahrer muss nach 4,5 Stunden reine Fahrzeit eine Pause von 45 Minuten einlegen. Diese Pause kann entweder am Stück oder aufgeteilt konsumiert werden.
Weiters werden die Ruhezeiten digital festgehalten. Die gesetzliche Vorgabe lautet, dass 11 Stunden Ruhezeit pro Tag einzuhalten sind. Allerdings kann die Ruhezeit auch auf zwei Etappen aufgeteilt werden. Die Ruhezeiten müssen in einem Zeitrahmen von 24 Stunden erfolgen. Befindet sich im Fahrzeug eine Schlafkabine, kann die Ruhezeit vollständig an diesem Platz erfolgen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, diese gibt es. Die Ausnahmen müssen allerdings gut begründet werden. Kann kein geeigneter Halteplatz innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Zeitrahmens gefunden werden, ist die Weiterfahrt erlaubt. Allerdings darf der Fahrer die Fahrt nur fortsetzen, wenn von ihm keine Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Ursachen für Ausnahmen müssen vom Fahrer allerdings genau dokumentiert werden.
Was ist nicht erlaubt?
Mit dem digitalen Fahrtenschreiber dürfen Mitarbeiter nicht ausspioniert werden. Dieser gilt lediglich als Vorlage für behördliche Kontrolle, oder als Nachweis der eingehaltenen Ruhe-, Fahrten- und Pausenzeiten, wenn es zu einem Unfall kommen sollte.
Fahrerkarten von Fahrern, die während der Fahrt nicht anwesend sind, dürfen auf keinen Fall genutzt werden. Damit werden die Zeiten im digitalen Fahrtenschreiber gefälscht. Fahr-, Ruhe- und Pausenzeiten würden dann auf zwei Fahrer berechnet werden.
Fazit
Der digitale Fahrtenschreiber ist in Europa seit 2006 gesetzlich verankert. Unternehmen sind gut beraten, wenn diese in ihren Fahrzeugen standardmäßig eingebaut werden. Fehlt der digitale Fahrtenschreiber bei behördlichen Kontrollen oder nach einem Unfall, muss mit hohen Bußgeldern gerechnet werden.