Digitale Kfz-Zulassung: Das ist ab 1. September neu
(ra) Im März diesen Jahres hat die Bundesregierung eine neue Verordnung erlassen, die die Kfz-Zulassung neu regelt. Schneller, einfacher, effizienter – so die Beweggründe für die Neufassung, die zum 1. September in Kraft tritt und größtenteils das digitale Angebot für Kfz-Zulassungen betrifft und erweitert. Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
Digitaler Zulassungsbescheid
Fahrzeuge online zuzulassen war bereits unter bestimmten Voraussetzungen seit einigen Jahren möglich. Allerdings musste hier grundsätzlich immer gewartet werden, bis die notwendigen Dokumente sowie die Zulassungsplaketten per Post zugestellt wurden, bevor das Fahrzeug genutzt werden konnte. Diese Wartezeit entfällt nun bei vollständiger und korrekter digitaler Abwicklung ab 1. September und das Fahrzeug kann sofort in Betrieb genommen werden.
Mit der Onlinezulassung erhalten die Antragsteller einen digitalen Zulassungsbescheid sowie einen Zulassungsnachweis, der für eine Übergangsfrist von bis zu zehn Tagen als Nachweis für die Zulassung ausreicht. Die Plaketten werden weiterhin per Post versandt und müssen nach Erhalt auf den Kennzeichen angebracht werden. Nutzer werden darauf hingewiesen, dass der digitale Bescheid innerhalb von 30 Minuten nach Erstellung abgerufen und ausgedruckt werden muss.
Neue Funktionen im Online-Angebot iKFZ
Bei Vorliegen spezieller Kriterien ist es nun auch möglich, Kennzeichenzusätze wie Elektro-, Oldtimer-, und Saisonkennzeichen online zu beantragen. Des Weiteren können ab September auch Tageszulassungen von Neufahrzeugen digital erledigt werden. Das iKfZ-Zulassungsverfahren steht außerdem künftig auch dem Personenkreis der juristischen Personen, wie zum Beispiel Autohäusern, Händlern oder Großkunden zur Verfügung.
Änderung der Gebührenordnung
Mit der neuen Verordnung verbunden sind geänderte Gebühren. Für den „vor Ort“-Service sind künftig höhere Gebühren fällig, Geld gespart werden kann, wer sich für eine Online-Zulassung entscheidet.
„Die Gebührenänderung gilt bundesweit und ist keine Ermessensentscheidung der Zulassungsstelle gewesen. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren, damit keine Verwunderung herrscht, wenn die ersten Kunden höhere Gebühren zahlen müssen, wenn sie zu uns ins Landratsamt kommen.“, betont Björn Blum, Leiter der Zulassungsstelle Straubing-Bogen.