25. April 2025
Straubing

Diese Neuregelungen treten in Straubing ab Montag in Kraft

(ra) Das Robert-Koch-Institut weist heute für die Stadt Straubing einen Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von 110,9 aus. Die Stadt Straubing hat damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 überschritten. Daher treten für das Stadtgebiet ab Montag, 15. März, 0 Uhr insbesondere folgende Regelungen in Kraft:

  • nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr (mit den bereits bekannten Ausnahmetatbeständen)
  • Reduzierung der privaten Kontakte auf einen Haushalt plus maximal eine weitere Person (ausgenommen sind Kinder aus diesen Haushalten bis 14 Jahren). Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für die Ausübung von Sport.
  • Schließung des Einzelhandels (mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, etc.). Abhol- und Lieferservices („Click&Collect“) sind weiterhin möglich.
  • Freizeiteinrichtungen wie der Tiergarten dürfen nicht öffnen.
  • Keine Präsenzveranstaltungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie im Instrumental- und Gesangsunterricht.
  • Schließung der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung. Notbetreuungen sind weiterhin möglich.

Eine amtliche Feststellung hierzu wird im Laufe des Tages im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 18/2021 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht. Änderungen der Regelungen sind nach derzeitigem Stand wieder möglich, wenn der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.