29. März 2024
Straubing

DIE LINKE: Koalitionsvertrag für Tierschützer enttäuschend

(ra) Enttäuschend für Tierschützer ist der Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern aus Sicht der bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz und Tierrechte in der Partei DIE LINKE. Deren Sprecher Stefan Hölzl erklärte am Dienstag gegenüber regio-aktuell24, zwischen Koalition und der vorherigen Alleinregierung sei kein Unterschied erkennbar. Er fordert von der neuen Staatsregierung Taten statt leerer Worte.

Die LINKE„Lippenbekenntnisse zu tiergerechter Haltung, zum Ehrenamt im Tierschutz und das Versprechen einer Förderung von Tierheimen, allerdings unter Finanzierungsvorbehalt“, so fasst Hölzl die tierschutzpolitischen Inhalte des Koalitionsvertrags aus seiner Sicht zusammen. Doch neu seien solche salbungsvollen Worte nicht. Sie entsprechen dem, was die Staatsregierung bereits seit Jahren verlautbart. Missstände auf Schlachthöfen für Tier und Mensch, die zunehmende Industrialisierung der Tierhaltung, die Familienbetriebe tötet und das Grundwasser vergiftet, unnötige Tierversuche, der illegale Welpenhandel, qualvolle Tiertransporte – von den vielen drängenden Problemen des Tierschutzes gehe der Koalitionsvertrag kein einziges wirklich an. Die Freien Wähler seien als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet.

Im Bereich der Tierheimfinanzierung mahnt DIE LINKE eine nachhaltige Lösung an: „Ein Tropfen auf den heißen Stein als Alibi wird an der Unterfinanzierung der Tierheime nichts ändern.“ Die bayerischen Sozialisten fordern ein bedarfsgerechtes Landesförderprogramm für Investitionskosten der Tierheime. „Ziel, erläutert Hölzl, „ muss eine Förderquote sein, die Tierheime nicht abhängig von der Kassenlage der Kommunen sowie Spenden macht.“ Darüber hinaus fordern die linken Tierschützer eine bedarfsgerechte Förderung aller Kosten des laufendes Betriebs unter Beteiligung des Freistaats. Der Freistaat solle zudem eine einheitliche kostendeckenden Vergütung für der Versorgung von Fundtieren festlegen, die auch Kosten einer tierärztlichen Behandlung abdeckt.