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Der „Brexit“- Die Bedeutung für britische Staatsbürger

(ra) Nach derzeitigem Stand wird Großbritannien mit Ablauf des 29. März aus der Europäischen Union austreten („Brexit“).  Bekanntlich ist noch nicht geklärt, wie die rechtliche Situation der in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen bzw. der EU-Bürger, die sich in Großbritannien aufhalten, nach dem Brexit aussehen wird. Neben einem geregelten Brexit mit Austrittabkommen und Übergangsphase ist auch ein ungeregelter Austritt denkbar.

Für britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, ergeben sich vor allem im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht unterschiedliche Fragestellungen. Daher hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die wichtigsten Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit, sowohl für den Fall eines geregelten wie auch ungeregelten Brexits, zusammengestellt:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/brexit

Zu finden sind hier auch entsprechende Informationen für Einbürgerungsbewerber.

Darüber hinaus ist auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ein entsprechendes Informationsangebot für britische Bürgerinnen und Bürger abrufbar: https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2019/190131brexit/index.php

Auch das Britische Generalkonsulat in München hat auf seiner offiziellen Informationsseite für britische Bürger in Deutschland Informationen bereitgestellt. Diese ist unter Living in Germany zu finden.