Das sollte man über das neu eingeführte Landespflegegeld wissen:
(ra) In diesem Jahr starte der Freistaat Bayern mit dem neuen Pflegepaket das Landespflegegeld. Damit erhalten Pflegebedürftige jährlich 1.000 Euro zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen. Die bayerische Staatsregierung rechnet immerhin mit ca. 360.000 Anträgen für 2018. Da es aber immer noch viele mögliche Antragsberechtigte gibt, die darüber keine oder nur unzureichende Informationen haben gibt Rita Hilmer on der Fachstelle Senioren und Wohnberatung der Stadt Straubing auf nachfolgende Fragen die Antworten:

Wer bekommt das Landespflegegeld?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
Unabhängig davon, ob der Betroffene zu Hause oder in einem Pflegeheim lebt
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
1.000 pro Jahr; als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld nicht vom Einkommen abhängig und eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Die Zuwendung bietet die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, z.B. pflegende Angehörige, Freunde
Was muss ich tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?
Einen Antrag stellen; für das derzeit laufende Pflegegeldjahr endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2018.
Wo bekomme ich das Antragsformular?
Bürger der Stadt Straubing erhalten das Antragsformular im Sozialen Rathaus der Stadt, Am Platzl 31, im Bürgerbüro und der Fachstelle Senioren, ZiNr. 15. Des Weiteren haben die Finanzämter, Landratsämter und das Zentrum Bayern Familie und Soziales Antragsformulare vorrätig. Der Antrag steht auch auf im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp zum Download zur Verfügung. Wer einen neuen Personalausweis mit Kartenlesegerät hat, kann den Antrag auch online stellen ohne zusätzlichen Papierversand.
Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?
Landespflegestelle, 81050 München
Welche Unterlagen muss ich beifügen?
Ablichtung des vollständigen Bescheides der Pflegekasse, aus der sich der Pflegegrad ergibt.
Ablichtung der Vorderseite des Personalausweises des Pflegebedürftigen.
Bei nicht mehr geschäftsfähigen Pflegebedürftigen muss der Bevollmächtigte/Betreuer als abweichender Antragsteller die Ablichtung der Vollmacht/des Betreuerausweises beifügen.
Auf welches Konto wird das Landespflegegeld überwiesen?
Das Landespflegegeld wird auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.
Bescheid über Pflegeeinstufung nicht auffindbar?
Die jeweilige Pflegekasse stellt auf telefonische Anfrage eine Bestätigung über den aktuellen Pflegegrad aus. Diese kann dann dem Antrag beigefügt werden.
Anrechnung auf andere Sozialleistungen?
Das Landespflegegeld wird nicht angerechnet auf Leistungen nach ALG II, Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Blindengeld, Eingliederungshilfe, Wohngeld, Leistungen der Hilfe zur Pflege
Ist jedes Jahr eine erneute Antragstellung erforderlich?
Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort; es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Erhalte ich eine Bestätigung über die Antragstellung?
Aus organisatorischen Gründen wird keine Bestätigung versandt.
Wann bekomme ich einen Bescheid?
Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August.
Wann bekomme ich das Geld ausbezahlt?
Die Auszahlung beginnt im September.
Kontaktaufnahme telefonisch über die Fachstelle Senioren und Wohnberatung der Stadt, Rita Hilmer, Tel. 09421/944-70469 oder Bettina Meyer, Tel. 09421/944-70468.