VHS-Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
(ra) Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer Person für den Fall, dass diese ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, den Vollmachtgeber in allen in der Vollmacht genannten Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere dann, wenn der Vollmachtgeber sich nicht mehr selbst äußern kann.
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