Bayerische Sportjugend bietet Zuschüsse für Sportvereine an
(ra) Sportvereine, die Jugendarbeit betreiben und für den Zeitraum bis 30. April 2023 eine Jugendbildungsmaßnahme (Jubi) oder eine Fortbildung für Jugendleiter (AEJ) durchführen wollen, können dafür bei der Bayerischen Sportjugend Zuschüsse beantragen.
Der Antrag ist formlos bis 22. April 2022 an die Vorsitzende der BSJ im Kreis Straubing-Bogen Margarete Probst-Biendl per Email an: bsj.kjl.straubing@gmx.de zu stellen. Benötigt werden Angaben zu Zeitraum, Ort und Dauer der Veranstaltung sowie der geplante Altersbereich, die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die Kontaktdaten des verantwortlichen Leiters der Maßnahme. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bsj.org.