Ausgangsbeschränkungen: Landratsamt ahndet Verstöße
(ra) Nach den bisherigen Erfahrungen hält sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung an die verfügten Ausgangsbeschränkungen. Dafür bedankt sich das Landratsamt Straubing-Bogen. Vereinzelt wurden jedoch Verstöße festgestellt und über die Polizei beim Landratsamt zur Anzeige gebracht. Das Landratsamt verfolgt diese Anzeigen entsprechend dem vom Bayer. Innenministerium für die Corona-Pandemie festgelegten Bußgeldkatalog und spricht entsprechende Bußgelder aus.
Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt auch nochmals angesichts der anstehenden Feiertage und des schönen Wetters um Beachtung der Ausgangsbeschränkungen.
Wörtlich heißt es in einer Mitteilung:
- Gerne können Sie das Wetter und die Feiertage zum Spazieren gehen, Joggen oder Radfahren nutzen und frische Luft tanken. Allerdings ausschließlich alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder dem Lebenspartner und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand.
- Beachten Sie, dass längere Aufenthalte im Freien (z.B. Picknicks im Park oder am Weiher, längeres Verweilen auf Parkbänken usw.) nicht erlaubt sind.
- Bitte nutzen Sie für die Bewegung in der frischen Luft auch Ihre nähere Umgebung. Verzichten Sie auf Ausflüge.
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen entsprechend zurück. Es geht um die Gesundheit und das Leben von Ihnen selbst und Ihrer Mitmenschen.