Geiselhöring

Auf Besuche ins Geiselhöringer Rathaus verzichten

(ra) Die Stadt Geiselhöring bittet alle Bürger, ab sofort auf nicht dringend notwendige persönliche Dienstgeschäfte im Rathaus zunächst bis 19. April zu verzichten. Dies ist angesichts der derzeit herrschenden Corona-Pandemie notwendig, um die direkten Kontakte zu begrenzen.

Wer keine dringende Angelegenheit hat oder diese auch per Telefon (09423/9400-0), Mail (siehe Homepage www.geiselhoering.de) oder auf dem Postweg erledigen kann, sollte auf den persönlichen Besuch im Rathaus verzichten.

Zudem gilt ab Montag, 16. März, eine neue Dienstanweisung für das Rathaus:

  • Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung (Husten, Fieber) aufweisen, dürfen das Rathaus nicht betreten. Eine Ausnahme ist nur auf Vorladung erlaubt.
  • Personen, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt mit einer am Corona-Virus erkrankten Person waren, dürfen das Rathaus nicht betreten. 
  • Bei Vorsprachen von Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung aufweisen, braucht von den Beschäftigten der Stadt Geiselhöring das Anliegen nicht behandelt werden. Die Personen werden höflich aufgefordert, das Amtsgebäude zu verlassen.