Straubing

An Silvester und Neujahr: Kein Feuerwerk in der Straubinger Innenstadt

(ra) Für die Straubinger Innenstadt gilt am 31. Dezember und 1. Januar ein Feuerwerksverbot, denn die dortigen Gebäude sind besonders brandempfindlich. Daher hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr bereits im Jahr 2016 erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen.

Der räumliche Geltungsbereich ist auf mehreren in der Innenstadt aufgestellten Tafeln ausgeschildert. Der gesamte Bekanntmachungstext der hierzu ergangenen Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (49. Ausgabe vom 01.12.2022, auch online abrufbar) veröffentlicht.