An den Richter gewandt: „Alles nur Schwachsinn – Bestrafen sie mich doch einfach!“
(jh) Nein, so einen Prozess am Amtsgericht erlebt man nicht alle Tage. Respekt vor dem Vorsitzenden Richter, der in mehr als drei Stunden Nerven wie ein Drahtseil zeigte. Da sitzt ein 27-jähriger Mann auf der Anklagebank – die Staatsanwaltschaft legt ihm eine Vielzahl von Delikten zur Last. Und wenn dann der 27-jährige Patrick D. (Name geändert!) immer wieder ungefragt seine Einwände vorbringt, bleibt der Richter überrascht äußerst souverän. Auch dann, als der Angeklagte immer wieder einwirft: „Das ist doch ein Schwachsinn. Geben Sie mir doch einfach eine Strafe.“
Dass Patrick D. kein unbeschriebenes Blatt ist und sowohl bei Polizei als auch Gericht immer wieder zwangsläufig aus- und eingeht, das konnten am Mittwochvormittag die Prozessbeobachter schnell erkennen. Der junge Mann wurde in Handschellen vorgeführt. Er sitzt zur Zeit in einer Justizvollzugsanstalt ein – nicht zum ersten Mal. Und um gleich vorweg zu nehmen:a Sein Aufenthalt wird sich verlängern. Darüber hinaus stehen bei der Staatsanwaltschaft weitere Verfahren gegen ihn an. Demzufolge ist jetzt schon zu sagen, dass Patrick D. der Justiz auch weiterhin erhalten bleibt.
Kommen wir aber auf die aktuelle Anklageschrift zurück:
- Im August soll Patrick D. in einem Straubinger Netto-Markt zwei Tafel Schokoladen gestohlen haben. Als die Polizei gerufen wurde, fanden die Beamten bei ihm neben der Beute auch gleich noch mehr als sieben Gramm Haschisch. – Diebstahl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
- Bereits Anfang Juli soll er im Media-Markt erwischt worden sein, als er ein Mobiltelefon im Wert von 89 Euro stehlen wollte. – Diebstahl.
- Im einem Edeka-Markt soll er einen Hausfriedensbruch begangen haben weil er vorher ein lebenslanges Hausverbot erhallte hatte. Der Grund für das Hausverbot: Er hatte das Personal und die Kunden beschimpft. Nach dem Hausverbot kam er trotzdem zweimal in den Markt. – Hausfriedensbruch in zwei Fällen.
- Über den Notruf 110 hatte er Anfang März der Polizei mitgeteilt, dass eine Bekannte in ihrer Wohnung in Platting vergewaltigt werde. Das entsprach aber nicht der Wahrheit, wie eine Streifenbesatzung ermittelte. – Missbrauch eines Notrufs und Vortäuschung einer Straftat.
- Mitte April beleidigte er eine Frau, die auf dem Weg zum Einkaufen war, und ihn darauf aufmerksam machte, dass er mit seinem Rad auf dem Gehweg unterwegs sei als „dicke fette Sau, blöde Kuh“. Eine weitere Frau beleidigte er nicht nur, er bedrohte sie auch noch damit, dass er ihren einjährigen Sohn „nach hinten schmeißen werde“.
- Ehe es jedoch zur Umsetzung dieser Bedrohung kommen konnte, schritten zwei Kripobeamte ein, die gerade des Weges gekommen waren. Diesen gegenüber benahm sich der Angeklagte in einer absolut unangebrachten Weise: Er widersetzte sich nicht nur einer Festnahme, sondern beleidigte und bedrohte auch gleich noch mehrere Polizeibeamte. Wörter wie „Ihr Wichser, Ihr könnt mich in den Arsch f… “ fielen mehrmals. Darüber hinaus versuchte er die Beamten zu verletzten. – Ein starker Tobak. Alles in allem: Beleidigung, Bedrohung, versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Elf Zeugen waren zu dem Prozess geladen, um herauszufinden, inwieweit die Vorwürfe der Staatsanwalt zutreffen. Keiner von ihnen setzte der Anklageschrift etwas dagegen – in einigen Fällen nicht einmal der Angeklagte selber. Dabei zeigte er sich aber von den einzelnen Punkten etwas überfordert: er verwechselte die Märkte, erkannte Zeugen, die beleidigte bzw. bedrohte nicht mehr, und konnte sich auch sonst an manche Ereignisse überhaupt nicht erinnern. Ja, war nachweislich als Drogenkonsument festgestellt worden. Aber mit einer Dosis, die im unteren Bereich liegt.
Immer wieder versuchte er die Aussagen der Zeugen als „das ist doch alles voll der Schwachsinn“ hinzustellen. Dabei bedurfte es wenig Sachverstand und Ermittlungswissen, dem Vorwurf geistig entgegenzutreten. Andererseits lies es den Angeklagten eher unberührt, denn immer wieder forderte er vom Gericht ein „bestrafen Sie mich doch einfach!“. Diese erntete er wohl, aber nicht, ohne die einzelnen Vorwürfe auch im Detail überprüft zu haben:
- Netto-Markt: „Ich weiß von keinen zwei Tafel Schokolade, die ich in die Hosentasche gesteckt haben soll. … Ich wurde gar nicht an der Kasse angehalten, sondern im Bereich der Regale. … Mir wurde vorgeworfen, ich hätte bei einem früheren Einkauf Schokolade geklaut. … Ja, es stimmt, dass ich 7,4 Gramm Haschisch in der Hose hatte.“ Eine Mitarbeiterin des Marktes sagte aber anders aus: „Ich sah, wie er die beiden Tafel Schokolade in die Hosentasche stecke und einen Reißverschluss zuzog. … An der Kasse bezahlte er nur einen Kaffeeartikel. … Als er angehalten wurde, wollte er nicht mit ins Büro kommen. … Die Polizei wurde gerufen.“ – Und ein Streifenpolizist, der dann kam erklärte: „Wir fanden bei dem 27-Jährigen nicht nur die Schokolade, sondern auch noch Haschisch.“
- Media-Markt: „Ich hatte mir das Handy angeschaut. Weil ich aber noch CD’s anhören wollte, steckte ich in der Zwischenzeit das Handy in meinem Rucksack. … Ich habe zwei Stunden Musik angehört … und beim Verlassen des Geschäftes vergessen, dass ich das Handy noch im Rucksack hatte.“
- Edeka-Markt: „Hausfriedensbruch können Sie mir nicht beweisen. … Weiß nicht, warum ich das Hausverbot erhalten habe.“ Nach Aussage des Marktleiters hatte der Angeklagte Mitte August Kunden und Mitarbeiter angepöbelt. Daraufhin sei ihm mündlich und schriftlich ein lebenslanges Hausverbot erteilt worden. Entsprechend Videoaufzeichnungen zufolge, hatte Patrick D. den Markt Mitte September erneut zwei Mal besucht. Aus Angst vor dem Mann hätten ihn Mitarbeiterinnen aber nicht angesprochen. Stattdessen informierten sie ihren Marktleiter, der nach Einsicht der Videodaten Anzeige bei der Polizei erstattete.
- Missbrauch des Notrufs 110 und Vortäuschen einer Straftat: „Ein Bekannter hatte mich informiert, dass in Plattling eine Bekannte vergewaltigt werden würde. … Dieser wusste nicht, was er tun sollte. … Deshalb habe ich bei der Polizei angerufen. … Nein, den Namen des Bekannten will ich nicht sagen.“ Das hätte ihn entlasten können, aber selbst auf den entsprechenden Hinweis seines Verteidigers, blieb er dabei, den für ihn wichtigen Entlastungszeugen nicht zu nennen. Insgesamt hatte Patrick D. vier Mal die Nummer 110 gewählt. Audio-Aufzeichnungen dokumentierten dies, obwohl der Angeklagte meinte, er sei das nicht. Bemerkenswert: die angeblich vergewaltigte Frau war die selbe, die ihn aktuell wegen Bedrohung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch hinter Gitter gebracht hatte. Gegenüber dem Beamten in der Notrufzentrale hatte er angegeben, es sei seine ehemalige Lebensgefährtin, mit der er auch ein Kind habe. Das entspricht aber nicht der Realität. Es war auch nicht war, dass die Frau vergewaltigt wurde – Mitbrauch eines Notrufs und Vortäuschen einer Straftat.
- Beleidigung, Bedrohung und versuchte Körperverletzung: „Ich habe keine Verkäuferin dumm angeredet. … Kann mich nicht an Frau mit kleinem Kind erinnern. … Kann mich auch nicht erinnern, Frau mit Kind angemacht zu haben.“ Die erste Zeugin und zugleich auch Opfer hatte den 27-Jährigen in der Bahnhofstraße darauf aufmerksam gemacht, dass er mit seinem Rad auf dem Gehweg fahre und die Fußgänger gefährde. Anschließend sei sie zum Einkauf in ein eine Bäckereifiliale gegangen. Der Angeklagte war ihr gefolgt und hatte sich mit: „dicke, fette Kuh“ beleidigt. An weitere „unschöne Wörter“ konnte sie sich nicht mehr genau erinnern. Zurück auf der Straße habe sie der junge Mann erneut beleidigt. Das bemerkte eine Frau, die mit ihrem kleinen Kind auf einer Bank gesessen hatte. „Er soll nicht so herumschreien, es sind ja auch noch Kinder da“, hatte sie Patrick D. aufgefordert. Daraufhin habe der Angeklagte damals auch die zweite Zeugin aggressiv angegangen. Laut Anklageschrift habe D. angedroht, den einjährigen Buben zu nehmen und nach hinten zu werfen. An den genauen Wortlaut konnte sich die Zeugin nicht erinnern, fühlte sich und ihr Kind aber sehr bedroht. Und: „Ja, er hatte zum Schlag ausgeholt.“ – Beleidigung, Bedrohung und versuchte Körperverletzung.
- Dass es zur Körperverletzung nicht kam, dafür sorgten zivile Beamte der Kripo Straubing, die gerade des Weges gekommen waren. „Ich kann mich daran überhaupt nicht erinnern“, sagte der Angeklagte. Dafür wussten aber insgesamt vier Polizeibeamte genau noch Details. Der erste Kripobeamte, der den Frauen zu Hilfe kam, war der Beifahrer des zivilen Polizeifahrzeugs. „Wir hatten die verbale Auseinandersetzung bemerkt. … Der Mann packte eine der beiden Frauen am Arm und drohte mit geballter Faust. …“ Obwohl der Beamte sich als Polizist verbal, als auch mit seinem Ausweis ausgewiesen habe, sei der 27-Jährige geflüchtet. „Als ich ihn wegen einer Identitätsüberprüfung festgehalten hatte, riss er sich los, packte er mich am Arm und nannte mich ‚Du Wichser‘. Außerdem hat er sich ständig einer Festnahme gewehrt“. Dies bestätigte auch der zweite Kripobeamte, den Patrick D. auch noch mit einem Fußtritt zwischen den Beinen verletzten wollte.
Eine hinzugerufene dreiköpfige Streife hatte ebenfalls alle Hände voll zu tun, den 27-Jährigen abzutransportieren. Während der Fahrt zur Dienststelle am Theresienplatz zeigt sich Patrick D von ruhig bis aggressiv. Auch auf dem Weg in die Haftzelle wehrte sich der Beschuldigte erheblich. „Er wollte immer wieder raus“, erinnerte sich einer der Beamten. Unisono bestätigten sie die Beleidigungen des Angeklagten.
Die chemisch-toxikologische Untersuchung nach einer Blutentnahme hatte erheben, dass er akut Cannabis konsumiert hatte, aber nur in geringer Menge. Die Blutentnahme sowie die erkennungsdienstlichen Maßnahmen habe er sich problemlos über sich ergehen lassen.
Patrick D. ist dem Gericht seit 2004 quer durch eine Vielzahl von Straftaten bekannt. Mehr als zehn Einträge enthält das Bundeszentralregister. Zuletzt wurde der junge Mann im Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen verurteilt. Diese sitzt er derzeit ab.
Für die Staatsanwaltschaft haben sich alle Vorwürfe, die in der Anklageschrift enthalten sind, bestätigt. Deshalb forderte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. „Bei zwölf Vorstrafen und bei so vielen Straftaten, nachdem er gerade erst aus der Haft entlassen worden ist, brauchen wir nicht über eine Bewährung denken“, argumentierte der Staatsanwalt, dass die Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt werden könne.
Patrick D.’s Verteidiger versuchte die Vorwürfe nicht zu beschönigen. Er plädierte jedoch dafür, deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft zu bleiben: „Ich beantrage ein mildes Urteil“. – Wortkarg war dann auch der Angeklagte selbst: „Ich will gar nichts mehr sagen. Ich warte auf Ihr Urteil.“
Und das folgte wenige Minuten später auch: Unter Einbeziehung des letzten Urteils, für das Patrick D. gerade einsitzt: Ein Jahr und acht Monate. „Sie haben wenig ausgelassen, was das Strafrecht vorsieht“, ließ der Vorsitzende Richter dem Verurteilten wissen. Und er ergänzte: „Ihnen ist die Rechtsordnung egal. Die bisherige Haft hat bei Ihnen nicht bewirkt, sich an die Rechtsordnung zu halten“, begründete er auch, dass die Strafe keineswegs zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Nachdem sowohl Patrick D., als auch der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.