21. September 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Amerikanische Faulbrut: Imker im Landkreis Straubing-Bogen gefordert

(ra) In Waltersdorf bei Bogen und in Neukirchen ist die amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Das Landratsamt Straubing-Bogen hat deshalb Sperrbezirke mit einem Radius von mindestens einem Kilometer festgelegt. Die Allgemeinverfügung ist bereits seit 3. September auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht.

Foto: Stefan Fleischmann

Innerhalb der betroffenen Gebiete dürfen weder Bienenstände bewegt noch Bienen, Wachs oder Gerätschaften entfernt werden. Auch die Verbringung von Bienenvölkern aus dem Sperrbezirk ist untersagt. Für den Verzehr bleibt Honig weiterhin unbedenklich. Die Sperrbezirke bestehen so lange, bis nach zwei bis neun Monaten alle Völker nachgetestet und ausschließlich negative Laborbefunde vorliegen.

Widerstandsfähige Sporen und schwierige Diagnose

Die amerikanische Faulbrut wird durch ein sporenbildendes Bakterium ausgelöst. Die Sporen bleiben über dreißig Jahre infektiös und befallen ausschließlich die Brut der Bienen. Typische Anzeichen sind eingesunkene oder rissige Brutdeckel, ein lückenhaftes Brutbild oder die sogenannte positive Streichholzprobe.

Im Landkreis tritt aktuell der Erregertyp II auf, der die Larven bereits vor der Verdeckelung abtötet. Dadurch sind die typischen Brutbilder oft schwer erkennbar. Das macht eine sorgfältige Untersuchung umso wichtiger.

Zusammenarbeit mit Veterinäramt entscheidend

Alle Imker im Sperrbezirk müssen ihre Völker auf klinische Symptome prüfen lassen und sogenannte Futterkranzproben abgeben. Bei bestätigtem Verdacht ist eine Sanierung im Kunstschwarmverfahren oder das Abtöten betroffener Völker notwendig.

Um die Ausbreitung einzudämmen, schreibt die Bienenseuchenverordnung vor, dass nicht bewohnte Bienenwohnungen stets bienendicht verschlossen werden. Außerdem sind alle Imker verpflichtet, ihre Bienenhaltung anzuzeigen. Dies kann unkompliziert über das Formular auf der Webseite des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de) erfolgen. Nachmeldungen werden vom Veterinäramt nicht sanktioniert.

Nur wenn alle Imker zusammenarbeiten und ihre Anzeigepflicht ernst nehmen, kann die gefährliche Bienenseuche erfolgreich bekämpft werden. Für Fragen steht der niederbayerische Bienenfachberater Stefan Fleischmann telefonisch unter 0931/9801-3683 oder per Mail an stefan.fleischmann@lwg.bayern.de zur Verfügung.