Achtung: Änderung des Waffengesetzes
(ra) Beim Waffengesetz gilt seit dem 1. November eine Änderung. Der Erwerb und Besitz von Automatikmessern, auch als Springmesser bekannt, ist seitdem verboten. Das Verbot gilt nun auch für Springmesser mit einer Klingenlänge unter 8,5 Zentimetern. Darauf verwiesen am Dienstag die Stadt Straubing und das Landratsamt Straubing-Bogen
Für Personen, die solche Messer noch unerlaubt besitzen, gibt es eine Amnestieregelung. Um Straffreiheit zu erlangen, müssen die Messer bis spätestens 1. Oktober 2025 einem Berechtigten (z. B. einem Waffenhändler), der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergeben werden. Wichtig: Während des Transports dürfen die Messer nicht zugriffsbereit sein und müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben. Zur Terminvereinbarung sollte zuvor Kontakt mit der Behörde aufgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Bürger*innen der Stadt Straubing bei der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 09421/944-60214. Landkreisbürger*innen können sich an das Landratsamt Straubing-Bogen unter 09421/973-232 wenden.