19. Oktober 2024
Landkreis Straubing-Bogen

Corona-Virus wirkt sich auf Leichenhäuser, Trauerhallen und Beerdigungen aus

(ra) Auf Grund von § 54 Infektionsschutzgesetz erlässt das Landratsamt Straubing-Bogen folgende Allgemeinverfügung: Alle Leichenhäuser und Trauerhallen im Landkreis Straubing-Bogen werden ab sofort geschlossen. Bestattungen dürfen ausschließlich unter Beachtung folgender Kriterien durchgeführt werden:

  • Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis.
  • Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 15 Personen.
  • Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
  • Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
  • Erd- und Urnenbestattungen dürfen nur noch am Grab durchgeführt werden.
  • Die teilnehmen Personen haben einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einzuhalten.
  • Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
  • Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.
  • Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.

Die Anordnung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis einschließlich 19. April. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.