Wer möchte Kosten für die Schülerbeförderung erstattet bekommen?
(ra) Jetzt ran: Beim Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Soziale Sicherung/ÖPNV, können die Erstattungsanträge für die Schülerbeförderung gestellt werden. Zur Vorlage sind die entsprechenden Fahrausweise bis spätestens 31. Oktober für das vergangene Schuljahr beim Landratsamt vorzulegen.
Diese Antragsfrist gilt sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die Benutzung eines privaten Pkw, soweit dies notwendig war. Dabei geht es um die Kosten der Schülerbeförderung zur Berufsschule, Gymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule, jeweils ab der 11. Klasse.
Die Bürokratie lässt grüßen, denn ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht erst dann, soweit die nachgewiesenen und vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze entfällt in bestimmten Fällen (Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder, Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII). Entsprechende Antragsformulare sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, (dann über den Umweg:) Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrten.
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Die Aufgabe zur Post reicht hingegen nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann nachgereicht werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973-200 oder -217.