Schonzeitaufhebung für Schwarzwild jetzt auch im Landkreis Straubing-Bogen
(ra) Nachdem bereits vergangene Woche im Nachbarlandkreis Landshut für Schwarzwild die Schonzeit vorzeitig aufgehoben wurde, meldete heute auch das Landratsamt Straubing-Bogen informiert darüber, dass ab sofort eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild gilt.
Angesichts der Risikolage durch die Afrikanische Schweinepest wurde durch eine Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten die bisher geltende Schonzeit für Keiler und Bachen aufgehoben. Frischlinge und Überläufer durften bereits bisher das ganze Jahr über bejagt werden.
Unabhängig von den festgesetzten Jagdzeiten gilt aber weiterhin der im Bundesjagdgesetz verankerte Elterntierschutz. Dies bedeutet, dass Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere benötigt werden, während dieser Phase trotz der Aufhebung der Schonzeit nicht bejagt werden dürfen.