Polizeimeldungen

Männer tappen in Cybersex-Fallen

(ra) Nahezu wöchentlich werden Internet-Nutzer nach einem „Sex-Chat“ Opfer von Erpressungen. Dabei geht es oftmals um mehrere tausend Euro, die die Erpresser von den Opfern haben wollen. Dazu berichtet das Internetportal „mimikama“ heute: „Zahlen die Opfer nicht, landen von ihnen illegal gemachte Sexbilder in sozialen Netzwerken.“  

Die Opfer werden über geeignete Plattformen wie Soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen zunächst eher zufällig ausgewählt und kontaktiert. Was folgt ist erst einmal eine Unterhaltung. Kurz danach schlägt der Gesprächspartner – meist ist es eine Partnerin – einen privaten Videochat beispielsweise via „Skype“ vor. Während der Gesprächspartner bereits halbnackt vor dem PC sitzt, wird das Opfer dazu aufgefordert, sich auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Die Täter suggerieren, dass man sich in einem „geschützten Raum“ befände, wo nichts nach außen dringen kann. Das zu glauben, ist folgenschwer: Wer sich auf diese Spielchen einlässt, muss damit rechnen, dass jederzeit ein Bild oder ein Video aufgenommen werden kann. Dieses dient dann als Erpressungsmittel.

Es wird gedroht, das Material in sozialen Netzwerken zu teilen oder auf Videoplattformen online zu stellen, falls die geforderte Summe nicht zügig per Bargeldtransfer beglichen wird.

Cybersex und Sexting

Dieses Phänomen des beschriebenen strafbaren Handelns nennt sich „Sexting„. Die Frage, wie solch ein Nacktvideo aufgenommen werden kann, lässt sich schnell beantworten. So-bald ein Videochat gestartet wird, kann dieser aufgezeichnet werden. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. So kann jemand den Bildschirm abfilmen oder es wird ein Programm auf dem PC beziehungsweise dem Smartphone genutzt, das solche Mitschnitte anfertigen kann.

Wer sich auf den sogenannten Cybersex (eine Form der virtuellen Erotik) einlässt, sollte immer im Hinterkopf haben, dass das Gegenüber alles aufzeichnen kann. Niemals sollte Cybersex mit Unbekannten vollzogen werden. Auch ein bereits sehr freizügiger Chat in Unterwäsche kann zu einer Erpressung führen. Eltern sollten auf Ihre Kinder aufpassen und über die Gefahren von „Sexting“ sprechen. Auch sind erpresste Zahlungen an die Täter keine Garantie dafür, dass diese nicht weitere Forderungen stellen, da sie mit ihrer ersten Forderung ja erfolgreich waren.

Hiesige Behörde geht von einer sehr hohen Dunkelziffer in diesem Deliktsbereich aus, da die vorgenommenen und aufgezeichneten sexuellen Handlungen bei einer Veröffentlichung das Schamgefühl der Opfer nicht unerheblich beeinflusst. Opfer, die bereits Zahlungen geleistet haben oder zu einer solchen aufgefordert worden sind, sollten sich mit der Polizei in Verbindung setzen.

[su_box title=“Wichtig“ box_color=“#FC0101″ radius=“5″]Die Opfer sind in den meisten Fällen Heranwachsende und Männer zwischen 18 und 45 Jahre. Mit “geringen” Summen, meist ab 200 Euro, werden die Opfer zunächst geködert. Bei Zahlungen folgen weitere Forderungen. Diese belaufen sich oft auf mehrere Tausend Euro (nicht in der Städte-Region). Bei Nichtzahlung wurden tatsächlich Opfer auf Pornoseiten abgebildet; teilweise mit Verlinkung des Facebook-Profils des Opfers. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig. Die Internetanschlüsse der Täter(innen) sind im entfernteren Ausland registriert.[/su_box]