Angeklagter bricht sein Schweigen und gesteht die Tötung von B. K. – Update!
(jh) Der wegen Mordes angeklagte F.-X. H. (40) aus dem Landkreis Straubing-Bogen hat am Mittwoch vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Regensburg sein Schweigen gebrochen. Über seinen Verteidiger ließ er eine Erklärung verlesen. Darin gestand er, am 14. September 2016 die damals 45-jährige, schwangere B. K. aus dem Gemeindebereich Kirchroth getötet zu haben.
Es der inzwischen fünfte Verhandlungstag. Bisher hatte der Angeklagte stets geschwiegen, meist mit gesenktem Kopf den Prozessverlauf verfolgt. Bereist in der letzten Sitzung – kurz vor Weihnachten – hatte Verteidiger Michael Haizmann angekündigt, dass zur ersten Sitzung im neuen Jahr sein Mandant eine Erklärung zum Tattag abgeben werde. Am Mittwoch folgte nun sogar eine längere Aussage. Er berichtete über den Zeitraum vom Kennenlernen des Opfers bin hin zu seiner Auffindung in schwäbischen Illertissen.
Der Angeklagte räumt eine, B. K. am 14. September nach einer zunächst verbalen und dann körperlichen Auseinandersetzung getötet zu haben. An die Einzelheiten der Tag will er keine Erinnerung mehr haben. Nachdem er realisiert hatte, was geschehen sei, wäre er völlig desorientiert gewesen. Er sei beispielsweise der Meinung gewesen, sich in seinem Anwesen aufzuhalten. Wie er nach Illertissen gekommen sei, wisse er nicht. Zum Alkoholkonsum und wo dieser hergekommen sei, wisse er ebenfalls nicht.
F.-X. H. ließ über seinen Anwalt erklären, wie er die Getötete kennengelernt hatte, wie das Verhältnis mit ihr verlief. Er ließ auch nich aus, wie die Schwangerschaft zustande kam und was sich in den letzten Monaten vor der Tat ereignete. Auf Nachfragen des Gerichts zeichneten sich Gedächnislücken ab: Längere Zeiten zum Nachdenken und dann „ich weiß es nicht mehr“.
In Straubinger Bistro kennengelernt
Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten sich im August/September 2015 in einem Straubinger Bistro kennengelernt haben.
Einige Wochen später trafen sich beide zufällig im Straubinger Tanzlokal wieder. In der Folgezeit hätte man sich dort immer wieder ohne vorherige Verabredung getroffen. Auf Initiative von B. K. habe man im November die Handy-Nummern ausgetauscht.
In der Folgezeit habe sich dann eine Art Wochenendbeziehung entwickelt. Während eines Urlaubs des Anklagten im Dezember im Ausland habe ständig ein reger Chatverkehr mit der Frau geherrscht. Sie habe kaum erwarten können, dass er wieder zurückkehre, erinnerte er sich. Nach seiner Rückkehr will er bei einem Abendessen erfahren haben, dass die Frau verheiratet sei und in einer ehelichen, kinderlosen Beziehung lebe. Sie habe dem Angeklagten außerdem mitgeteilt, dass ihre Ehe unglücklich verlaufen würde, es keine körperliche Zuneigung mehr geben würde und sie mit ihrem Ehemann nur noch aus Gründen des gemeinschaftlichen Geschäfts zusammen wäre.
In der Folgezeit hätten sich Beide sehr häufig getroffen. Auf Initiative von B. K. soll dann auch eine körperliche und intime Beziehung stattgefunden haben – und dies bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit. Schon im Dezember seien Pläne einer gemeinsames Zusammenleben im Haus des Angeklagten geschmiedet und entsprechende handwerkliche Aktivitäten gestartet worden. Die Frau habe auch einige Tage samt Hunde beim Angeklagten verbracht. An Weihnachten soll sie ihrem Ehemann mitgeteilt haben, dass sie jemanden kennengelernt hätte und deshalb ausziehen wolle.
Doch Silvester sei es bereits zu einem ersten Streit gekommen. Es sei wohl am Abend noch zu Intimitäten gekommen, dann folgte jedoch ein Streit. Hintergrund soll gewesen sein, dass sich B. K. erinnerte, ihr „armer Mann“ sei jetzt alleine Zuhause. Daraufhin will der Angeklagte erwidert haben, dass sie jederzeit heimfahren könne, wenn es ihr bei ihm nicht mehr gefalle. Es sei nicht nichtig, dass er sie (wie von verschiedenen Zeugen behauptet) „rausgeschmissen“ hätte.
Reger Chatverkehr – 14.000 Nachrichten
In den Folgetagen sei B. K. mehrfach beim Angeklagten aufgetaucht, um dort noch vorhandene, ihr gehörende Sachen zu holen. Der Kontakt zwischen den Beiden sei nicht abgebrochen worden. Vielmehr habe sich ein reger Chatverkehr entwickelt. Ein nahezu täglicher Kontakt sei gefolgt, wobei sie auch intim gewesen seien. Es folgten mehrere Wellnesswochenende. Die Beziehung sei immer intensiver geworden. Man habe sich so oft wie möglich getroffen, um gemeinsame Unternehmungen zu machen oder Veranstaltungen zu besuchen.
Mitte Februar 2016 hätte die Frau gegenüber dem Angeklagten erklärt, sie sei schwanger. Doch einige Tage später habe sie dies dementiert und gesagt, sie könne auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen. Eine Schwangerschaft sei nur durch eine künstliche Befruchtung möglich. Damit sei die Idee eines gemeinsamen Kindes mittels künstlicher Befruchtung geboren. Nach einem Besuch in einer Klinik sei B. K. bei einem gemeinsamen Abendessen in Schwärmen geraten, wie schön und harmonisch eine gemeinsame Zukunft verlaufen würde. Daraufhin habe der Angeklagte an 7000 Euro für die Kosten der künstlichen Befruchtung überwiesen.
Wenn man sich nicht gesehen habe, hätte ein reger Chatverkehr über den Austausch von Whats App-Nachrichten erfolgt. Der Angeklagte hat, wie sich aus dem Gericht vorliegenden Chatverläufen unschwer erkennen lässt, bis Ende August 2016 von seiner Geliebten etwa 14.000 Kurznachrichten erhalten.
Auf dem Nachhauseweg von Karlsbad, wo die künstliche Befruchtung stattfand, hätte das spätere Opfer dem Angeklagten erklärt, er könne jetzt beruhigt in die Arbeit fahren, sie würde ihn jetzt nicht mehr brauchen. Zu einem Kontaktabbruch sei es nicht gekommen. Vielmehr hätte B. K. mit einer Art psychologischen Kriegsführung unter Einsatz von Whats App-Nachrichten begonnen. Er sei blockiert und dann wieder freigeschalten worden. F.-X. H. habe dies auf die Nebenwirkungen der Hormonpräparate, die seine Partnerin im Rahmen der Schwangerschaft einnahm, zurückgeführt.
Zukunftspläne und zugleich Kontaktverbot
Wenngleich Treffen auf „gelegentlich“ zurückgingen, wurden Whats App-Nachrichten und -bilder weiterhin – insbesondere von B. K. ausgetauscht. Ab Mai hätte B. K. immer wieder davon gesprochen, sich gemeinsam Immobilien anzusehen. Sie habe den Angeklagten dazu aufgefordert, die von ihr präferierten Immobilen im In- und Ausland über Internet sich anzusehen.
Kurze Zeit später habe sie den Angeklagten wissen lassen, dass sie am Wochenende nicht kommen könne, da ihr Ehemann zu Hause wäre. Aus dem gleichen Grund könne sie auch nicht mit ihm telefonieren. Zu diesen Zeitpunkt habe sie sogar die Polizei bemüht, weil sie sich angeblich belästigt gefühlt hätte. H. habe dieses Verhalten nicht verstanden und versuchte ein klärendes Gespräch herbeizuführen. Stattdessen folgte im Juni eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetzt des Amtsgerichtes Straubing. Die Begründungen bezeichnete der Angeklagte nicht zutreffend und erlogen. Deshalb habe er auch eine Passauer Anwältin eingeschaltet.
Nach einem zufälligen Treffen auf einem Flohmarkt in Straubing habe er auf seinem Handy die Nachricht „Wir müssen reden“ erhalten. Anschließend soll dich nach Angaben des Angeklagten wieder regelmäßigen Treffen und zum Austausch von sexuellen Handlungen gekommen sein. Wellnesswochenenden und eine sexuelle Beziehung sollen ausgelebt worden sein. Auch seien erste Anschaffungen für das gemeinsame Kind gemacht worden. Es sei aber auch wegen Kleinigkeit zu Eifersuchtsanfällen gekommen, worauf sie die Whats App-Verbindungen erneut blockierte und dann wieder entsperrte.
Ende August sei es zu einem letzten Treffen im Anwesen des Angeklagten gekommen. Dabei habe B. K. 30.000 Euro Unterhaltsvorschuss für das gemeinsame Kind verlangt. Dass es anschließend zu einer Strafanzeige wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes kam, konnte er sich nicht vorstellen. Deshalb hatte er seine Anwältin erneut aktiviert, die dann dem Gericht auch Einzelheiten der Beziehung während der letzten Monate – für die es eigentlich ein Kontaktverbot gab – inklusive intimer Bilder dokumentierte.
Details zur Tat fehlen
Einen Tag vor der Tötung von B. K. hatte der Angeklagte in Deggendorf ein Mietauto geordert weil sei eigenes Fahrzeug ausgefallen sei. Am 14. September wollte er – nachdem er seinen Hausarzt aufgesucht und mit seiner Anwältin gesprochen hatte, zu einem Autohändler nach Regensburg fahren. Aufgrund eines Staus im Bereich der Autobahnausfahrt Kirchhof habe sich F.-X. H. entschlossen, die Autobahn zu verlassen und B. K. aufzusuchen, um diese im Zusammenhang mit dem Sperren/Freischalten seines Whats App-Profiles zur Rede zu stellen. Bei dem anschließend Gespräch habe er ihr mitgeteilt, dass er sich wegen des Gewaltschutzverfahrens nunmehr wehren werde und die Angelegenheit seiner Rechtsanwältin zur weiteren Bearbeitung übergeben hätte. Seiner Formulierung nach sei es sodann zum Streit gekommen, der letztendlich in das Tötungsdelikt gemündet habe. Er sei aus Anlass des Streites ausgerastet und habe die Kontrolle über sich verloren.
Zu den vermeintlichen Tatwerkzeugen und zum weiteren Verlauf konnte er keine Angabe machen.
Das Gericht hatte einige Fragen zu diesen Ausführungen. Dazu gab F.-X. H. Antworten. Darüber – und über weitere Fragen des Gerichts am Mittwoch und Donnerstag werden wir separat berichten.
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