Landkreis-SPD lässt bei Aufklärung des Wahlbetrugs in Geiselhöring nicht locker
(rp) Der Kreisvorstand der SPD im Landkreis Straubing-Bogen hat am Montag in der Taverne Korfu in Geiselhöring den aktuellen Stand der Anklage zum Wahlbetrug in Geiselhöring zum Anlass genommen ausführlich darüber zu reden. Die Sozialdemokraten wollen bei der Aufklärung nicht locker lassen.
Besonders interessierte die Geiselhöringer Stadträte die aktuelle Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Landshuter Abgeordneten Ruth Müller zum Wahlbetrug in Geiselhöring. „Wie von der Staatsregierung zu erfahren war, erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg unter dem 15. Juni 2016 gegen sieben Angeschuldigte wegen Wahlfälschung u.a. Anklage zum Landgericht Regensburg“, so Pasta. Durch Beschluss vom 20. Februar 2017 ließ das Landgericht Regensburg die Anklage gegen fünf der Angeschuldigten unverändert zur Hauptverhandlung zu.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei der fünf Angeschuldigten lehnte es aus tatsächlichen Gründen ab. Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass gegen die beiden Angeschuldigten – im Umfang der Nichteröffnung des Hauptverfahrens – nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen jeweils kein hinreichender Tatverdacht bestünde.
Soweit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde, legte die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 20. Februar 2017 sofortige Beschwerde ein. Durch Beschluss vom 10. Mai 2017 verwarf das Oberlandesgericht Nürnberg die sofortige Beschwerde als unbegründet, da es einen hinreichenden Tatverdacht gegen die beiden Angeschuldigten ebenfalls nicht als gegeben ansah.
Soweit die Anklage gegen eine Angeschuldigte nur wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Titeln zugelassen wurde, hat das Landgericht das Verfahren abgetrennt und vor dem Amtsgericht, Strafrichter, Straubing eröffnet. Über die Termine zur Hauptverhandlung und deren Dauer konnte die Staatsregierung keinerlei Angaben machen, da dies im Ermessen des mit der Sache befassten Gerichts bzw. des Vorsitzenden Richters liege.
„Wo bleibt da die Gerechtigkeit?“
In der anschließenden Diskussion herrschte großes Unverständnis über die Bewertung der Gerichte zur Verantwortung einzelner Personen im Geiselhöringer Wahlskandal. „Wenn nicht einmal die Nutznießer des Betrugs als Anstifter zur Verantwortung gezogen werden sollen, wo bleibe da die Gerechtigkeit“, klagte stellvertretender Ortsvereinsvorsitzender Franz Bayer, verwies auf den aktuellen Fall Wollbergs in Regensburg, wo weit aus drastischere Schritte im Rahmen der Ermittlungen ergriffen wurden als im Fall Geiselhöring.
„Die Bürger in Geiselhöring und im Landkreis Straubing-Bogen haben ein Recht darauf, dass diese Angriff auf die Demokratie aufgeklärt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, so die einstimmige Forderung der Landkreis-SPD.