(ra) Wer einen Kartenführerschein in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt bekommen hat, hat nun noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit, diesen im Rahmen des Pflichtumtausches bei der Fahrerlaubnisbehörde umzutauschen.

Nach den letztjährigen Erfahrungen empfiehlt es sich jedoch, nicht bis zum Herbst oder Winter kurz vor Fristende mit dem Umtausch zu warten, da sich dann Bearbeitungszeiten von bis zu 9 Wochen aufgrund des erhöhten Zulaufs ergeben. Die Führerscheinstelle am Landratsamt Straubing-Bogen bittet deshalb alle Betroffenen, sich bereits ab jetzt in den nächsten Monaten um den Umtausch zu kümmern.

Und so geht’s: Nach einem Anruf unter 09421/973-0 erfolgt ein kurzer Datenabgleich und mögliche offene Fragen werden geklärt. Anschließend wird der bereits personifizierte Antrag sowie eine Bescheinigung, die bestätigt, dass der Alt-Führerschein aufgrund des Pflichtumtausches bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, zugesandt. Diese Bestätigung ist 3 Monate gültig.

Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben und zusammen mit einem Ausweisdokument in Kopie, dem alten Führerschein im Original und einem aktuellen biometrischen Passbild (nicht älter als zwei Jahre) zur Behörde geschickt oder abgegeben werden.

Sobald die Dokumente vollständig vorliegen, wird der Antrag bearbeitet und der neue Führerschein bestellt. Mit der Kostenrechnung wird auch der befristete alte Führerschein als Erinnerungsstück versandt. Der neue Führerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei aus zugesandt. Die Kosten für den gesamten Antrag liegen bei 33 Euro.

Selbstverständlich können auch alle jene Personen, die die bisherigen Fristen versäumt haben, ihren Führerschein jederzeit noch umtauschen. Dies gilt sowohl für Papierführerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind, als auch für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 beim Kartenführerschein. Auch all jene, die in den Folgejahren erst mit dem Umtausch an der Reihe sind, können diesen jederzeit umtauschen. Wichtig: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben unabhängig von Ausstellungsjahr und Art (egal ob Papier- oder Kartenführerschein) bis zum Jahr 2033 Zeit für den Pflichtumtausch.

Bei weiteren Fragen steht der Bürgerservice am Landratsamt unter 09421/973-0 gerne zur Verfügung.