Nach dem Besuch beim Gäubodenvolksfest betrunken unterwegs
(pol/ra) Eigentlich sollte man es wissen: Wer Alkohol konsumiert hat, sollte nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Und in der Zeit des Gäubodenvolkfestes sind mehr Polizeikräfte unterwegs, als sonst. Eine Reihe von Verkehrsteilnehmern ist das offensichtlich egal. Sie müssen die Konsequenzen tragen.
Bereits am Samstagnachmittag wurde ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Regensburg mit seinem Auto einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei ihm konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Alkoholtest bestätigte dies. Ein auf der Dienststelle durchgeführter gerichtsverwertbarer Alkoholtest ergab einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich.
Der nächste Trunkenheitsfahrer: ein 25-jähriger Straubinger, der mit seinem Fahrrad am Sonntag gegen 0.15 Uhr kontrolliert wurde. Sein Alkoholwert lag sogar im Straftatenbereich.
Zeitgleich kontrollierte eine Polizeistreife einen 28-jährigen Regensburger, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Ein freiwilliger Alkoholtest bestätigte, dass der Mann alkoholisiert war. Ob im Ordnungswidrigkeits- oder Straftatsbereich, das geht aus der Polizeimeldung nicht hervor.
Etwa zwei Stunden später kontrollierte eine Streife einen 30-jährigen Straubinger, den sie mit seinem E-Scooter am Stadtgraben gestoppt hatten. Bei ihm konnte ein Alkoholwert im Ordnungswidrigkeitenbereich festgestellt werden. Ihn erwartet ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Kurz vor 4 Uhr stoppten Polizeibeamte in der Ittlinger Straße einen 24-Jähriger aus dem Landkreis Dingolfing-Landau, der mit einem Fahrrad unterwegs war. Die Polizeibeamten stellten bei ihm deutliche Ausfallerscheinungen fest. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab, dass der 24-Jährige einen Alkoholwert im Straftatenbereich hatte.