ÖDP nimmt Stellung zur Ansiedlung eines Hochvolt-Batteriewerkes
(mr) Mittlerweile wurde der Kauf der Flächen bei Straßkirchen und Irlbach durch die Firma BMW bestätigt. Damit ist klar, dass das Unternehmen das Werk zur Montage der Hochvoltbatterien dort bauen will.
Aus Sicht des ÖDP-Kreisverbands ist bei einem Vorhaben von derartiger Größe zwingend notwendig, dass ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, um zu klären, ob das Vorhaben an dieser Stelle überhaupt mit den Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung übereinstimmt.
Unabhängig von dieser Mindestforderung bleibt der ÖDP-Kreisverband aber bei der Überzeugung, dass BMW zunächst ernsthaft prüfen muss, ob nicht an bereits bestehenden Standorten im Zuge des Verbrenner-Abschieds Raumkapazitäten frei gemacht werden können. Der Gäuboden sei höchst wertvolles Agrargebiet und werde immer gerne als die „Kornkammer Bayerns“ bezeichnet.
In der Region der nachwachsenden Rohstoffe müsse der Schutz der Böden höchste Priorität haben: „Ohne fruchtbare Böden gibt es schließlich auch keine nachwachsenden Rohstoffe!“. Kreisvorsitzender Dr. Michael Röder erinnert auch an Artikel 163 der Bayerischen Verfassung in dem es heißt, dass „Bauernland seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden soll“.
Im Falle einer Übereinstimmung mit der Landesplanung müsse im Rahmen des Raumordnungsverfahrens geklärt werden, wie das Vorhaben gestaltet werden muss, damit das Werk raumverträglich gebaut werden könne. Neben der verkehrstechnischen Anbindung, die aus Sicht der ÖDP weitestgehend über die Schiene erfolgen müsste, seien dabei auch ökologische und soziale Belange in die Planungen einzubeziehen.
Gerade im Gäuboden mit seinen wertvollen Ackerböden sei eine extrem flächensparende Bauweise zu fordern. Dies bedingt insbesondere eine mehrstöckige Bauweise, die bis in die sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts durchaus auch für Industriegebäude üblich war, aus Kostengründen aber verlassen wurde. Eine Ausbreitung in die Fläche ist für die Firma BMW die finanziell günstigere Alternative, für die Allgemeinheit jedoch aufgrund des Flächenverbrauchs und der dadurch bedingten ökologischen Schäden die schlechtere Variante.
Bei der Kostenbetrachtung dürfen deshalb nicht nur die Investitionskosten für die Firma BMW Berücksichtigung finden, sondern auch Folgekosten, die die Allgemeinheit und die Umwelt betreffen. „Ökologische Belange dürfen also nicht nur auf eine Begrünung von Dachflächen oder einen möglichst geringen Wasserverbrauch reduziert werden“, so Dr. Röder.
Zu klären sei im Rahmen des Raumordnungsverfahrens auch die Frage, wie sichergestellt werden könne, dass die Ansiedlung beim ohnehin schon bestehenden Fachkräftemangel regionale kleine und mittelständische Betriebe nicht in ihrer Existenz gefährdet.