Auch in Straubing: Schöffen und Jugendschöffen gesucht
(ra) Die Rathausverwaltung der Stadt Straubing hat für die Jahre 2024 bis 2028 wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen sowie für Jugendschöffen für den Bezirk Straubing zu erstellen. Diesbezüglich müssen Entscheidungen getroffen werden. Nach Möglichkeit sollen in der Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind unter anderem:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024: Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre
- Haupt- oder Nebenwohnung in Straubing
- Gesundheitliche Eignung
- Ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Kein Vermögensverfall (zum Beispiel Privatinsolvenz)
Beim Amt des Jugendschöffen sind zudem erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung erforderlich.
Schöffen üben ein Richteramt aus, sie sind nicht an Weisungen gebunden und haben ihre Aufgaben unparteilich wahrzunehmen. Die Schöffen nehmen bei den Hauptverhandlungen an allen vom Gericht zu erlassenden Entscheidungen teil und üben ihr Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmengewicht wie die teilnehmenden Berufsrichter aus. Das Amt des Schöffen erfordert deshalb in hohem Maße neben Unparteilichkeit auch Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.
Wer sich für das Amt des Schöffen (unter den oben genannten Voraussetzungen!) interessiert, kann sich schriftlich oder persönlich bis spätestens 5. März bei der Stadt Straubing bewerben.
Anlaufstelle für die Bewerbung zum Schöffen ist das Sachgebiet Wahlen (Tel. 09421/944-60230 bzw. -60238), für die Bewerbung zum Jugendschöffen das Amt für Soziale Dienste (Tel. 09421/944-70414). Die amtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (6. Ausgabe vom 9. Februar, auch online abrufbar) veröffentlicht.