Landratsamt sucht neue Jugendschöffen
(ra) Die Amtszeit der Jugendschöffen des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Straubing und bei der Jugendkammer des Landgerichtes Regensburg endet am 31. Dezember 2023. Für den Landkreis Straubing-Bogen ist deshalb für die neue Sitzungsperiode eine Vorschlagsliste für die Jugendschöffen aufzustellen.
Das Landratsamt Straubing-Bogen ruft deshalb Frauen und Männer auf, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben. Die Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren des Jugendschöffengerichtes beim Amtsgericht Straubing sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Regensburg mit.
Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Darüber hinaus sollen Bewerber*innen soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen. Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Landkreis Straubing-Bogen seinen Wohnsitz haben und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sein. Ferner müssen diese Personen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Neben der Meldung durch die Gemeinden können sich Bürger, die Interesse an dem Schöffenamt haben, schriftlich oder persönlich im Landratsamt Straubing-Bogen, Amt für Jugend und Familie, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, bewerben. Der Jugendhilfeausschuss wird dann die Bewerbungen und Vorschläge prüfen und eine Vorschlagsliste aufstellen.
Einzelmeldungen für das Amt eines Jugendschöffen sind bis 17. März möglich. Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin des Amtes für Jugend und Familie beim Landratsamt Straubing-Bogen, Tel. 09421/973-228.